Zeugen aus Innenministerium

U-Ausschuss beginnt mit Foto-Verbot

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Bisher üblicher "Kameraschwenk" vor Beginn der Aussage nicht erlaubt.

Mit einer Premiere hat am Mittwoch der Korruptions-Untersuchungsausschuss seine Befragungen zum "Blaulichtfunk" fortgesetzt. Erstmals haben drei von vier Zeugen die Möglichkeit genützt, die bisher vor Beginn der Aussage üblichen Film-und Fotoaufnahmen im Ausschusslokal zu verhindern. Alle drei Zeugen - Manfred Blaha, Peter Skorsch und Andrea Varga - kommen laut Parlamentsdirektion aus dem Innenministerium. Inhaltlich drehen sich die Befragungen um die Neuvergabe des digitalen Blaulichtfunks in den Jahren 2003/2004 und den dabei im Raum stehenden Schmiergeldverdacht.

Bisher wurde Kameraleuten und Fotografen erlaubt, die Zeugen vor Beginn ihrer Aussage kurz abzulichten. Erst danach mussten sie das Ausschusslokal verlassen. Diesmal wurde lediglich ein kurzer Kameraschwenk vor Sitzungsbeginn gestattet. Bevor der erste Zeuge - Manfred Blaha aus dem Innenministerium - auftrat, wurden die Fotografen des Sitzungssaals verwiesen. Begründet wurde das seitens der Parlamentsdirektion damit, dass die Geschäftsordnung des U-Ausschusses Film- und Fotoaufnahmen generell verbiete und die Zeugen daher das Recht hätten, auch den bisher üblichen "Kameraschwenk" im Ausschuss zu verweigern. Aufnahmen beim Betreten und Verlassen des Lokals seien aber weiterhin zulässig, sagte ein Parlaments-Sprecher.

Behördenfunk
Inhaltlich drehen sich die Befragungen neuerlich um die (Neu)Vergabe des digitalen Behördenfunknetzes in den Jahren 2003 und 2004 durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (V). Strasser hatte 2002 ein Konsortium aus Siemens, Raiffeisen und Wiener Stadtwerken beauftragt, das Behördenfunknetz zu digitalisieren, damals unter dem Projektnamen "Adonis". Im Juni 2003 schrieb er das Projekt dann wegen angeblicher technischer Probleme neu aus. Ein Jahr später erhielt eine Bietergruppe aus Motorola, Alcatel und Telekom Austria den Zuschlag unter dem Projektnamen "Tetron".

Warum die Republik trotz angeblich mangelhafter Vertragserfüllung 30 Mio. Euro Schadenersatz an das "Adonis"-Konsortium zahlte, ist bis heute unklar. Bei der Neuvergabe soll es außerdem zu ungeklärten Zahlungen von bis zu 3,7 Mio. Euro an den ÖVP-nahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly gekommen sein, bezahlt von der Telekom und Motorola. Bekannt wurden auch Jagdeinladungen des Lobbyisten an Strassers damalige Mitarbeiter im Umfeld der Vergabe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Flächendeckend installiert ist das digitale Funknetz für Polizei, Rettung, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte übrigens bis heute nicht.

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