Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist bisher noch nicht von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft befragt worden.
Das gilt sowohl für die Causa rund um Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), in der sich Kurz als Zeuge angeboten hat, als auch für sein eigenes Verfahrens wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss. Im eigenen Verfahren wurde der ÖVP-Chef noch nicht befragt, weil dessen Anwalt bestreitet, dass die WKStA in dieser Causa zuständig sei.
Die WKStA sieht das - mit Blick auf die bisherige Entscheidungspraxis der Generalprokuratur - anders, sagte WKStA-Gruppenleiter Weratschnig am Mittwoch auf ÖVP-Fragen im U-Ausschuss. Schon die erste Befragte heute im U-Ausschuss, WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda hatte auf eine eindeutige Entscheidung der Generalprokuratur verwiesen, wonach die WKStA sehr wohl zuständig sei.
Auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde laut Weratschnig und Vrabl-Sanda mit der Frage der Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft befasst. "Wir haben schon länger versucht, über Magister Zuppan (Werner; Anwalt von Kurz, Anm.) einen Vernehmungstermin zu akkordieren. Zuppan bestreitet aber die Zuständigkeit der WKStA für Verfahren nach Paragraph 288", so Weratschnig.
Man habe "mehrere Versuche gestartet" um Kurz einzuvernehmen. Ob dies das Verfahren verzögere könne man in diesem frühen Stadium noch nicht abschätzen. In der Causa Blümel sei Kurz noch nicht befragt worden, weil es hier die Überlegung sei, "zuerst die Faktenlage zu verbreitern um mehrmaliges Fragen zu vermeiden. Alle Fragen sollen abschließend gestellt werden", erläuterte Weratschnig.