Reform
U-Ausschuss: Prammer legt 7 Punkte vor
08.04.2014
Überparteilicher Vorsitz aus den Reihen der Abgeordneten.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) bringt in die Diskussion um eine Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sieben "Denkanstöße" ein. Darin enthalten: Der Vorsitzende soll weiter ein Mandatar sein, der Verfahrensanwalt aufgewertet und Konflikte primär parlamentsintern gelöst werden. Ein U-Ausschuss soll künftig auf ein Thema sowie auf die Dauer eines Jahres beschränkt sein.
Prammer leitet das Geschäftsordnungskomitee, das sich am morgigen Mittwoch mit der seit Jahren diskutierten Reform der Untersuchungsausschüsse beschäftigt. Vergangene Woche hat sie ihre Vorschläge an die Parlamentsfraktionen verschickt, um die Diskussion anzutreiben, wie ihr Sprecher erklärte.
Die geltende Verfahrensordnung habe sich zuletzt als nicht mehr zweckmäßig erwiesen, betont Prammer in dem Schreiben, das der APA vorliegt. Als ein Ziel der Reform wünscht sich die Nationalratspräsidentin, dass den U-Ausschüssen "jeglicher Tribunalcharakter" genommen wird. Abgeordnete und Auskunftspersonen sollten einander "auf Augenhöhe begegnen".
Zunächst möchte Prammer einen objektiven VORSITZ erreichen. Der Vorsitzende soll zwar weiterhin ein Abgeordneter sein, der gewählt wird, aber kein Mitglied des U-Ausschusses und auch nicht stimmberechtigt sein. Er würde nicht auf die Gesamtzahl der betroffenen Fraktion angerechnet. Die Vorsitzführung solle streng überparteilich erfolgen. Auch eine Abwahl soll künftig möglich sein.
Der UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND soll präzise festgelegt werden und kann laut Prammers Vorstellung nur einen abgegrenzten Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes umfassen. Auch dürften maximal zwei Untersuchungsausschüsse parallel eingesetzt werden.
Der VERFAHRENSANWALT soll aufgewertet werden. Er soll sich jederzeit zu Wort melden und auch die "Stopptaste" drücken können, indem er gegebenenfalls die Befragung einer Auskunftsperson unterbrechen kann, wenn der Verdacht einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt.
Zur STREITSCHLICHTUNG stellt sich Prammer einen parlamentsinternen "Ältestenrat" vor, der sich aus "anerkannten Persönlichkeiten" mit Erfahrung in Demokratie- und Parlamentarismusfragen sowie ehemaligen Abgeordneten zusammensetzen soll. In bestimmten Fällen soll auch der Rechtszug zum Verfassungsgerichtshof möglich sein.
Die DAUER des U-Ausschusses wird nach Prammers Vorschlag zu Beginn festgelegt, spätestens innerhalb eines Jahres ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten. Die Frist kann dann vom Nationalrat mit Mehrheit erstreckt werden.
Die IMMUNITÄT der Abgeordneten will die Nationalratspräsidentin beibehalten. Sie schlägt aber vor, dass befangene Abgeordnete nicht Mitglieder im U-Ausschuss sein dürfen.
Auch verfassungsrechtliche Klarstellungen sind in dem Papier vorgesehen. Besonders im aktuellen Fall Hypo interessant: Es müsse gewährleistet sein, dass auch Organe und Behörden der LÄNDER verpflichtet werden können, Unterlagen vorzulegen, beziehungsweise dass auch Auskunftspersonen aus diesem Bereich geladen werden können.