Nach Eklat am Freitag
U-Ausschuss: Ringen um Zeugenliste
03.09.2012
Die Vorsitzende Gabriela Moser klopft bei den Fraktionen an.
U-Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Mose
r von den Grünen will nach dem Eklat vergangenen Freitag nun das Gespräch mit den anderen Fraktionen suchen, damit am Donnerstag endlich eine Zeugenliste zur Inseratenaffäre beschlossen werden kann. Auch einen Gesprächstermin mit Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) werde es geben, erklärte Moser am Montag bei einer Pressekonferenz.
Chaos am Freitag
Die erste Zusammenkunft des Korruptions-Untersuchungsausschusses nach der Sommerpause hatte am Freitag im Chaos geendet: SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ wollten einen Antrag für einen Zeitplan einbringen, der aber von Moser wegen Gesetzeswidrigkeit nicht zugelassen wurde. Mosers Begründung: Der Antrag enthalte auch einen zeitlichen Fahrplan für die Aktenvorlage, was nicht zulässig sei. Daraufhin zogen die Regierungsfraktionen auch ihren Antrag auf Zeugenladungen zurück, den sie ja eigentlich mit Mehrheit hätten beschließen können - nun gibt es keine Zeugenliste.
Faymann soll kommen
Man müsse die ausstehenden Beweisthemen gründlich bearbeiten, appellierte Moser an die anderen Parteien. Man brauche Akten in vollem Umfang (auch zu bereits behandelten Untersuchungsgegenständen) bis man den Bericht schreibe und Zeugen in angemessener Zahl, u.a. auch Bundeskanzler Werner Faymann (S).
Schon am Freitag habe sie die Parlamentsdirektion und Prammers Sekretariat kontaktiert, die Situation werde auch Thema in der Präsidiale sein. Moser hofft nun, dass man im Zuge von Gesprächen mit den anderen Fraktionen vor der Ausschusssitzung am Donnerstag einen Weg findet, der aus der Pattsituation herausführt.
Ihre Meinung über den strittigen Antrag hat Moser über das Wochenende allerdings nicht geändert. In der Verfahrensordnung heißt es zwar unter Paragraf 10: "Der Untersuchungsausschuß (sic!) beschließt unter Bedachtnahme auf die beschlossenen Beweise auch einen Zeitplan für deren Aufnahme. (...)" Die Grünen sind aber der Meinung, dass diese Bestimmung nicht für die Aktenlieferung gilt, da sie sich im Abschnitt zur Befragung von Auskunftspersonen findet.
Gefragt, warum denn vier Parteien etwas gegen die Gesetzeslage beschließen sollten, verwies Moser auf unterschiedliche Interpretation der Verfahrensordnung, wiederholte aber auch ihre Befürchtung, dass der Ausschuss vorzeitig abgedreht werden soll: Entweder sie wollten nicht mehr oder es sei ihnen unangenehm.