Bundesweit ist ein kräftiger Rückgang zu verzeichnen, außer in Kärnten. Da gibt es ein Plus an neuen Staatsbürgern.
Die Zahl der Einbürgerungen bleibt weiterhin stark rückläufig. Im ersten Halbjahr wurde an insgesamt 2.764 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Gegenüber den ersten sechs Monaten des Vorjahres bedeutet das einen Rückgang von 35 %. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die Einbürgerungszahlen laut Statistik Austria bis zur Jahresmitte noch jeweils rund sieben bis acht Mal so hoch wie heuer.
Außer in Kärnten
Mit Ausnahme von Kärnten wurden im
ersten Halbjahr 2010 in allen Bundesländern weniger Menschen eingebürgert
als von Jänner bis Ende Juni 2009. Die Rückgänge waren jedoch
unterschiedlich hoch und reichten von weniger als einem Zehntel in
Vorarlberg und Salzburg bis weit über 50 % in Wien.
Extremes Minus in Wien
Nur in Kärnten erhielten mit 239 Personen
um gut die Hälfte (+ 53,2 %) mehr die österreichische Staatsbürgerschaft als
im Vergleichszeitraum 2009 (156). In Wien sank die Zahl von 1.486 auf 650 (-
56 %), in Niederösterreich von 642 auf 364 Personen (- 43 %) und in
Oberösterreich von 714 auf 470 Personen (- 34 %). Unterdurchschnittliche
Rückgänge der Einbürgerungszahlen verzeichneten Tirol (von 365 auf 269; - 26
%), die Steiermark (von 267 auf 207; - 22 %), das Burgenland (von 91 auf 81;
- 11 %), Salzburg (von 282 auf 260; - 8 %) und Vorarlberg (von 235 auf 222;
- 6 %).
Strengere Voraussetzungen
Der Erwerb der österreichischen
Staatsbürgerschaft war im März 2006 an strengere Voraussetzungen geknüpft
worden. Mit 1. Jänner 2010 wurden die Bestimmungen hinsichtlich des
"hinreichend gesicherten Lebensunterhalts" nochmals verschärft. Ob dadurch
signifikant weniger Menschen die Voraussetzung für eine Einbürgerung
erfüllen, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Immerhin gab es im zweiten
Quartal wieder um 41 % mehr Einbürgerungen als im ersten Quartal dieses
Jahres.
Insgesamt erhielt im ersten Halbjahr 2010 jeder bzw. jede fünfte Eingebürgerte die Staatsbürgerschaft im Ermessen (551 Männer und Frauen), darunter 516 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Fast die Hälfte der Einbürgerungen (1.292 oder 47 %) erfolgte jedoch aufgrund eines Rechtsanspruchs, darunter 514 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt). 308 Personen wurden aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 290 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin neue Staatsbürger. Schließlich wurden unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" 109 Ehegatten sowie 812 minderjährige Kinder österreichische Staatsbürger.
Bosnien, Herzegowina, Türkei
Unter den insgesamt 90 Ländern
der bisherigen Staatsangehörigkeit konzentrieren sich rund zwei Drittel der
Verleihungen des ersten Halbjahres auf fünf Nationalitäten: Bosnien und
Herzegowina ist mit 616 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter (Rückgang
gegenüber erstem Halbjahr 2009 um ein Fünftel), gefolgt von der Türkei (427;
- 37 %), Serbien (371; - 62 %), Kroatien (246; + 10 %) und Kosovo (181; + 5
%). Zwei von fünf Personen, an die die österreichische Staatsangehörigkeit
verliehen wurde (39 %), sind bereits in Österreich geboren.