Per Erlass

Umgehung von Immunität wurde erschwert

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Das Justizministerium hat den Begriff Zeuge enger gefasst, dadurch kann der "Zeugen-Trick" weniger leicht angewendet werden.

Das Justizministerium hat am 8. Juli - also nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen den BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler - einen neuen Erlass zur Abgeordneten-Immunität herausgegeben. Mit den neuen Bestimmungen wird der "Zeugen-Trick" erschwert. Dieser machte es möglich, unter Umgehung der Immunität gegen Abgeordnete zu ermitteln. Das Bekanntwerden eines konkreten Falles führte zur Einsetzung des U-Ausschusses.

Westenthaler war Zeuge
Dabei ging es um die Erfassung von Handyrufdaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler. Auslöser für die Überwachung seines Handys war eine BZÖ-Unterredung, bei der es um die Wiener Kandidatenliste für die Nationalratswahl gegangen sein soll. Westenthaler soll dabei seinen Konkurrenten innerhalb der Wiener Partei Drogenprobleme vorgeworfen haben, um deren Kandidatur zu verhindern. Die Folge war eine Anzeige durch ein Mitglied der BZÖ-Landesgruppe, das Westenthaler vorwarf, sich in der internen Sitzung mit Polizeiinformationen gerühmt zu haben. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen "unbekannten Exekutivbeamten" - wegen Verdachts auf Bruch des Amtsgeheimnisses. Im Zuge dessen wurden Westenthalers Telefon- und SMS-Kontakte für die Zeit der Sitzung abgefragt. Möglich war diese ohne Aufhebung der Immunität, weil Westenthaler als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde - das prägte den Begriff "Zeugen-Trick".

Nun wäre Westi Verdächtiger
Laut dem neuen Erlass ist nun jede Person als Beschuldigter anzusehen, "die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist". Sobald also Verdachtsmomente auftauchen, gilt der Betroffene damit als Beschuldigter (und nicht mehr als Zeuge), womit die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft zu seiner Strafverfolgung einzuholen, sprich ein Auslieferungsantrag zu stellen ist.

Die Frage der Immunität steht derzeit im Zentrum des Untersuchungsausschusses. Hintergrund sind eben Ermittlungen gegen und rund um Westenthaler. Neben der Handyrufdatenerfassung geht es auch um eine Anzeige des Leiters des "Büros für Interne Angelegenheiten", Martin Kreutner, wegen Verleumdung. Den Behörden wird im U-Ausschuss vorgeworfen, auch bei diesen Ermittlungen die Immunität des Abgeordneten umgangen zu haben.

Kreutner hatte Westenthaler u.a. aufgrund einer Aussendung des BZÖ wegen Verleumdung angezeigt, in der eine Parlamentsrede des Abgeordneten wiedergegeben wurde. Weil Abgeordnete für im Parlament gemachte Aussagen nicht verfolgt werden können, versuchten die Behörden stattdessen jene BZÖ-Mitarbeiter zu belangen, die Westenthalers Aussagen in der Presseaussendung verbreitet hatten.

Das Problem dabei: Laut Verfassung sind nicht nur die Parlamentsreden der Abgeordneten "immunisiert", sondern auch "wahrheitsgetreue Berichte" darüber. Damit können auch Journalisten oder Mitarbeiter nicht belangt werden, die über Parlamentsreden berichten. Geregelt ist das im Artikel 33 der Bundesverfassung (B-VG). Dort heißt es wörtlich:

"Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei."

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