Pensionspaket

Uneinigkeit, wann Einschnitte bei Pension kommen

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Wirtschaftsminister Bartenstein und Sozialminister Buchinger konnten sich auf ein Pensionspaket einigen. Trotzdem wird gestritten.

Nachdem sich die Koalition auf das Pensionspaket einigen konnte, herrscht jedoch noch weiter Unklarheit darüber, ab wann das neue Paket greifen soll. Also ab wann die Österreicher länger arbeiten müssen, ab wann sie höhere Beiträge zahlen müssen oder andere Veränderunge eintreten.

"Frühestens 2020"
Minister Buching geht davon aus, dass die erste Einschnitte frühestens 2020 kommen werden. Anders sieht die jedoch Minister Bartenstein, der von "Mitte des nächsten Jahrzehnts" spricht. Auch Pensionsexperte Tomandl meint, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, wenn in den nächsten 20 Jahren keine Änderung notwendig wäre. Ein Maßnahme, wie die Hacklerregelung, die das System verteuere, mache das ganze etwas unwahrscheinlicher.

Pensionsautomatik
Neben einer Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 wird es künftig auch eine Pensionsautomatik geben, berichtete Bartenstein Donnerstagnachmittag. Das heißt, wenn die Lebenserwartung stärker als sechs Monate steigt und die Kosten für die Öffentlichkeit deutlich höher werden, ist der Sozialminister verpflichtet, gewisse Verschlechterungen im Leistungsrecht vorzunehmen, etwa eine Anhebung des Antrittsalters.

Buchinger erwartet Reformbedarf frühestens in zehn Jahren
Sozialminister Erwin Buchinger geht davon aus, dass der vereinbarte Reformautomatismus für das Pensionssystem in den nächsten zehn Jahren nicht schlagend wird. "Meine Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten zehn Jahren bei normaler wirtschaftlicher Entwicklung zu keiner Veränderung der Nachhaltigkeitsfaktoren kommen muss", sagte Buchinger. Und auch dann werde die Reform nicht durch einen "seelenlosen Computer" errechnet, sondern in einem politischen Prozess festgelegt, betonte der Minister.

Bartenstein widerspricht
Wirtschaftsminister Bartensteinr echnet dagegen schon in vier bis fünf Jahren mit Änderungen. Zudem widerspricht er Buchinger noch in einem anderen Punkt. Er glaubt, dass durch die Automatik kein politischer Spielraum gegeben ist. Das sei der Ziel dieser Regelung gewesen.

Kritik Blechas
Keine Freude fand die Regelung bei Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha. Dieser Sprach von einem "Verschlechterungsautomatismus, der für bestehende und zukünftige Pensionen unakzeptabel" wäre. Für ihn stellt der Automatismus eine Endlosschleife für Pensionskürzungen dar."

Belastungen müssen verteilt werden
Konkret sieht die Regelung folgendermaßen aus. Ausgegangen wird immer von der Lebenserwartung eines 65-Jährigen. Das Basisjahr für die Rechnung ist 2009. Steigt die Lebenserwartung um sechs Monate, ist der Sozialminister verpflichtet, Maßnahmen zu setzen - allerdings nur dann, wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Pensionszahlungen um mehr als einen Prozentpunkt verschlechtert. Derzeit liegt die Deckungsrate bei 75 Prozent.

In diesem Fall muss die zusätzliche Belastung auf fünf Pfeiler verteilt werden: Das Pensionsalter, die Beiträge, die Pensionshöhe, die aktuelle Pensionsanhebung sowie den Bundesbeitrag.

Hacklerregelung ausgedehnt
Die Hacklerregelung wird gemäß Regierungseinigung nochmals um drei Jahre ausgedehnt - auf die Jahre 2011-2013. Damit können Männer mit 60 und Frauen mit 55 weiter abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn sie 45 bzw. 40 Beitragsjahre aufweisen. Kleine Erleichterung: Künftig werden auch Bezugszeiten für das Krankengeld als Beitragszeiten gewertet.

Bartenstein zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Es handle sich um einen großen Schritt zu einer nachhaltigen Pensionssicherung. Erfreulich ist für ihn, dass nun erstmals eine Automatik zur Anwendung komme, die keinen politischen Ermessensspielraum abbilde.

Stichwort Hacklerregelung:

Die als "Hacklerregelung" bekannte Frühpension steht Personen zur Verfügung, die besonders lange gearbeitet haben: Männer können demnach mit 60 ohne Abschläge in Pension gehen, wenn sie 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Frauen mit 55, wenn sie 40 Jahre lang gearbeitet haben. Diese Regelung sollte eigentlich Ende 2010 auslaufen, wird nun aber um weitere drei Jahre verlängert.

Bei der Berechnung der "Beitragsjahre" berücksichtigt werden dabei nicht nur tatsächliche Arbeitszeiten, sondern unter anderem auch Kindererziehungszeiten (bis zu 60 Monate), Zivil- und Präsenzdienst, Krankenstand und - das haben SPÖ und ÖVP nun neu vereinbart - Krankengeld-Bezug. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.

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