Wien

Uni-
Gebühren: 
Jetzt schlägt SPÖ zurück

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Kanzler Faymann legt Gegen-Gutachten vor.

VP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hatte mit einem Gutachten über Studiengebühren für einen Knalleffekt gesorgt. Jetzt kontert die SPÖ mit einem Gegengutachten, das ÖSTERREICH vorliegt. Laut Verfassungsdienst von SP-Bundeskanzler Werner Faymann können die Unis doch nicht Gebühren in beliebiger Höhe einheben, wie es im Töchterle-Gutachten steht.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Juni 2011 weite Teile des Studiengebühren-Gesetzes wegen ungenauer Bestimmungen gekippt. Töchterle hatte den Verfassungsjuristen Heinz Mayer beauftragt festzustellen, was passiert, wenn die Frist zur Reparatur bis 29. Februar einfach ausläuft.

„Merkwürdiges Ergebnis“
Laut Mayer können die Unis dann im Rahmen ihrer Autonomie mittels Satzungen selbst Studiengebühren in beliebiger Höhe festsetzen. Töchterle: „Das heißt, alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“ Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nennt das ein „merkwürdiges Ergebnis“. Als Gegenargument wird die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zitiert: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.“

Im Klartext: Es muss zuvor ein Gesetz zu Studiengebühren geben, bevor die Unis welche einheben können. Dass Töchterle ein solches in den verbliebenen Bestimmungen sieht, weist der Verfassungsdienst zurück. Zudem bleibe die Regelung laut Universitätsgesetz geltend, dass der Bundesminister „nähere Bestimmungen zur Einhebung des Studienbeitrages“ durch Verordnung festzulegen habe.

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