Studienausschluss
Uni: Neue Sanktionen bei Plagiaten
18.11.2014
Künftig sind Sanktionen bis hin zum Studienausschluss möglich.
Neue Sanktionsmöglichkeiten bei Plagiaten, eine Anhebung der Frauenquote in den Kollegien von derzeit 40 auf mindestens 50 Prozent und bessere Vereinbarkeit von Uni und Familie soll eine Novelle des Universitätsgesetzes bringen, die am Dienstag den Ministerrat passiert hat. Durch gleichzeitige Änderungen beim Hochschulgesetz sollen außerdem Hürden bei der neuen Lehrerausbildung abgebaut werden.
Studienausschluss
Bei Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei Dissertationen können Unis künftig "bei schwerwiegenden und vorsätzlichen Plagiaten" Sanktionen bis hin zum Studienausschluss auf maximal zwei Semester erlassen. Außerdem können die Unis in ihren Satzungen zusätzliche Regelungen für abgestufte Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen festschreiben, schreibt das Wissenschaftsministerium in seiner Aussendung.
In allen Kollegialorganen (u.a. Rektorat, Senat, Unirat) müssen künftig mindestens 50 Prozent Frauen vertreten sein, auch bei den Wahlvorschlägen muss mindestens die Hälfte der wählbaren Plätze mit Frauen besetzt werden. Außerdem sind die Unis verpflichtet, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den leitenden Grundsätzen zu verankern und so Uni-Angehörige mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige sichtbarer machen.
Bei den Lehramtsstudien sollen Unis und Pädagogische Hochschulen (PH) künftig gemeinsame Studienpläne erarbeiten können, und es soll die Durchlässigkeit bei den beiden Ausbildungsformen verbessert werden. Ab 2016/17 müssen PH bei der Ausbildung von Lehrern der Sekundarstufe (Hauptschule bzw. Neue Mittelschule, AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schule/BMHS) verpflichtend mit Unis zusammenarbeiten. Durch eine Kooperationsklausel sollen außerdem Probleme, die bisher durch unterschiedliche studienrechtliche Bestimmungen entstanden sind, ausgeräumt werden. Künftig soll grundsätzlich die für die Studenten günstigere Regelung angewendet werden.
Man sei durch die Gesetzesänderungen in der Umsetzung der neuen Lehrerausbildung "einen wichtigen Schritt weiter", so Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in einer Aussendung. Das Hochschulgesetz sieht in seiner neuen Fassung außerdem vor, dass an den PH ein Hochschulkollegium zur Mitbestimmung ähnlich den Uni-Senaten eingerichtet wird. Außerdem werden die Aufgaben von Rektorat und Hochschulrat klarer definiert.
Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat unterdessen vor Journalisten bereits die nächste Novelle des Universitätsgesetzes angekündigt: So sollen in einem weiteren Schritt die Aufgaben der Leitungsgremien (Rektorat, Senat, Rat) neu geordnet werden.