Außerdem steht sie jetzt im Gesetz und wird nicht mehr nach Bedarf per Verordnung geregelt. Neuer Ärger mit der EU ist programmiert.
Die Auswirkungen der kurz vor der Nationalratswahl beschlossenen Novelle zum Universitätsgesetz werden erst nach und nach klar. So gilt künftig auch für die Studien "Psychologie" und "Veterinärmedizin" die Quotenregelung. Das heißt, dass 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 Prozent für EU-Bürger und 5 Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert sind. Bisher hatte diese nur für Human- und Zahnmedizin gegolten.
Verordnung fiel
Bis dato konnte der Wissenschaftsminister eine
Quotenregelung für sechs Studien per Verordnung festlegen. Die Studien, für
die Zustandsbeschränkungen erlaubt wurden, waren Human-und Zahnmedizin,
Psychologie, Veterinärmedizin, Betriebswirtschaft und Publizistik. Dazu
musste für jedes Studium einzeln geprüft werden, ob eine Quote berechtigt
ist. Im Fall von Zahn- und Humanmedizin machte der Minister Gebrauch davon,
wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Denn der
Ansturm deutscher Studenten könnte ohne Reglement die Versorgung mit Ärzten
in Österreich gefährden, so die Argumentation.
Quote im Gesetz
Nach der neuen gesetzlichen Regelung gibt es
diese Verordnungs-Ermächtigung nicht mehr, die Quote wurde im Gesetz
festgeschrieben - und zwar für Human- und Zahnmedizin, Psychologie und
Veterinärmedizin. Das gilt ab dem Wintersemester 2009.
Deutsche zurückdrängen
Das wird in Psychologie und
Veterinärmedizin gravierende Auswirkungen auf die Zusammensetzung der
Studienanfänger haben. So gingen im laufenden Wintersemester etwa an der Uni
Salzburg, wo es Aufnahmeprüfungen für Psychologie gibt, von den 246 zur
Verfügung stehenden Studienplätze 71 Prozent an deutsche Studenten - künftig
dürfen nur mehr 20 Prozent aus der EU kommen. Ähnlich die Situation an der
Veterinärmedizinischen Universität Wien: Dort wurden heuer 38 Prozent der
insgesamt 283 Studienplätze nach dem Bewerbungsverfahren von Deutschen
belegt.
Ärger mit der EU?
Die Ausweitung der Quotenregelung könnte
auch Auswirkungen an einer anderen "Front" haben: Gegenüber der
EU-Kommission wurde die Quotenregelung in Medizin damit argumentiert, dass
diese nur im Bedarfsfall per Verordnung verhängt wird. Und zwar nur, wenn es
unbedingt notwendig ist und der Bedarf durch Fakten belegt ist. Nun ist die
Quotenregelung gesetzlich fixiert, und für alle vier betroffenen Studien -
auch für Veterinärmedizin und Psychologie - wird im Gesetz mit der Gefahr
einer Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit argumentiert. Ob die
Kommission dieses Argument nachvollziehen kann, wird sich zeigen.