Regierung einig
Uni-Reform ist beschlossene Sache
16.06.2009
Mit dem Sanktus im Ministerrat gibt es erstmals verpflichtende Studieneingangsphasen, ohne positiven Abschluss kann man nicht weiterstudieren.
Die von ÖVP-Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte Novelle zum Universitätsgesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert und könnte damit noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.
Auf das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" haben sich SPÖ und ÖVP am Montag noch geeinigt. Voraussetzung für die Zustimmung der SPÖ zur Uni-Reform war ein klares Bekenntnis der ÖVP zu der von SPÖ-Unterrichtsministerin Claudia Schmied geplanten Matura-Reform. Die schwarze Zustimmung sieht man nun durch eine Protokoll-Anmerkung als gegeben.
Teilzentrale Matura durchgesetzt
In der Vorwoche hatte die SPÖ
ihre Zustimmung zur UG-Novelle im Ministerrat noch verweigert und von der
ÖVP ein klares Bekenntnis zur geplanten teilzentralen Matura verlangt. Nun
heißt es in der Protokoll-Anmerkung: "Die Bundesregierung strebt
an, dass eine legistische Umsetzung der kompetenzorientierten Reifeprüfung -
vorbehaltlich einer inhaltlichen Einigung zwischen den Regierungsfraktionen
- bis spätestens 30. Juni 2009 endverhandelt und der Bundesregierung zur
Beschlussfassung als Regierungsvorlage vorgelegt wird."
Neue "Aufnahme"-Phasen
Die Uni-Reform sieht erstmals
eine verpflichtende Studieneingangsphase vor. Studenten müssen ab dem
Studienjahr 2011/12 diese Eingangsphase positiv absolvieren, um
weiterstudieren zu können. Die Phase dauert mindestens ein halbes, maximal
zwei Semester lang, die Lehrveranstaltungen geben einen Überblick über die
wesentlichen Inhalte des Studiums. Wie alle Prüfungen können auch jene der
Eingangsphase drei Mal wiederholt werden.
Meister und Genies
Außerdem sind mit der UG-Novelle für
Master-und PhD-Studien "qualitative Zugangsbedingungen" möglich.
Für jedes Bachelor-Studium an einer Uni soll es aber ein Master-Studium
geben, das ohne weitere Zusatzqualifikationen von den Bachelor-Absolventen
belegt werden kann. Als "Genie-Paragraf" wurde die Bestimmung
bezeichnet, dass besonders begabte Studenten gleich nach dem
Bachelor-Studium ein PhD- oder Doktoratsstudium anschließen können.