Nach VfGH-Urteil
Uni Wien zahlt Studiengebühren zurück
31.10.2013
Unis müsen 12 Millionen Euro an die Studenten zurück zahlen.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof gestern Mittwoch eine Erkenntnis veröffentlicht hat, in der die autonome Einhebung von Studienbeiträgen durch die Universitäten im Wintersemester 2012/13 als verfassungswidrig erklärt worden ist, beginnt nun die Rückzahlung der Studiengebühren an die Studenten.
Insgesamt acht heimische Universitäten sind von dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes betroffen - darunter die Universität Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien, wie auch die Grazer Unis. Die Uni Wien hat heute Donnerstag den Weg für die Rückerstattung frei gemacht. Jeder betroffene Student wurde per E-Mail über die Vorgehensweise informiert.
12 Millionen Euro müssen rückerstattet werden
Die Rückzahlung bedeutet für die Universitäten einen massiven Verwaltungsaufwand. Etwa 330.000 Studierende sind betroffen. Zwölf Millionen
Euro müssen die Unis zurückzahlen. Die Vorgehensweise ist je nach Universität unterschiedlich. Die Uni Wien hat heute jedem betroffenen Studenten ein persönliches E-Mail geschickt. Exakt 14.786 Studierende haben an der Uni Wien im Wintersemester 2012/13 zu Unrecht Uni-Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro gezahlt.
So funktioniert die Rückerstattung an der Uni Wien
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Studierende, die über ein österreichisches oder deutsches Bankkonto verfügen, sollen online über ihren Uni-Account ihre Bankdaten bekannt geben.
- Studierende, die über kein österreichisches oder deutsches Bankkonto verfügen, können über das Online-Portal ein Formular downloaden.
Wissenschaftsministerium ersetzt die Studienbeiträge
Das Wissenschaftsministerium ersetzt den Universitäten die zurückzuzahlenden Studienbeiträge. Zudem sollen auch die Unis, die keine Studien-Gebühren eingehoben haben, Geld vom Ministerium erhalten. Außerdem erhalten die Universitäten 500.000 Euro für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Übrigens: Wer im jetzigen Wintersemester an den heimischen Universitäten studiert, muss trotzdem Studiengebühren zahlen - und zwar wenn man entweder zu langsam ist (also nicht mehr in der Mindeststudienzeit), außerordentlicher Student ist oder aus einem Nicht-EU-Staat kommt.