Steuerreform ab 2009

Untere 2 Steuersätze sollen stark fallen

18.11.2008

Durch die geplante Tarifsenkung sollen sich Bezieher von Einkommen ab 1.200 Euro brutto jährlich 400 Euro ersparen.

Zur Vollversion des Artikels
© sxc
Zur Vollversion des Artikels

Die von SPÖ und ÖVP vereinbarte Steuerreform nimmt immer konkretere Formen an. Das Volumen der Tarifentlastung wird leicht ausgeweitet - und zwar um 0,1 auf 2,3 Mrd. Euro.

  • Die ersten beiden Steuersätze sollen so weit gesenkt werden, dass sich bei einem Monatseinkommen ab 1.200 Euro brutto eine Ersparnis von 400 Euro jährlich ergibt.
  • Der Spitzensteuersatz soll zwar unverändert bei 50 Prozent bleiben, die Einkommensgrenze wird aber angehoben - und zwar leicht auf 60.000 Euro jährlich.
  • Die Anhebung der Einkommensgrenze bedeutet, dass sich Menschen ab einem Bruttomonatseinkommen von 6.100 Euro rund 1.300 Euro jährlich ersparen würden.
  • Die verglichen mit dem Einkommen prozentuell höchste Ersparnis soll sich bei Monatsbezügen zwischen 2.500 und 4.000 Euro ergeben.

Das bringt Ihnen die Steuerreform!

Grenze seit 1989 gleich
Die Anhebung der Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz würde damit äußerst moderat ausfallen. Derzeit fällt der Höchststeuersatz von 50 Prozent ab einer Steuerbemessungsgrundlage von 51.000 Euro jährlich (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge und Absetzposten) an. Diese Grenze gilt seit 1989 unverändert. Allein für die Abgeltung der seither angefallenen Inflation wäre mittlerweile eine deutlich höhere Anhebung auf fast 79.000 Euro nötig.

Kinder besser absetzbar
Auch für die geplante Entlastung der Familien im Ausmaß von 500 Mio. Euro liegen mittlerweile konkrete Zahlen vor. Ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Jahr und Kind soll neu geschaffen werden. Der bestehende Kinderabsetzbetrag soll von 50 auf 60 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem sollen Kinderbetreuungskosten von bis zu 2.300 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden können - allerdings gedeckelt mit einer Einkommensgrenze, die sich am Spitzensteuersatz orientieren könnte.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel