Anlass für die Dienstrechtsnovelle war eine diebische Beamtin, die trotz mehrfacher Beutezüge nicht gefeuert werden konnte.
Beamte, die sich mehrfach schwere Delikte zu Schulden kommen haben lassen, werden künftig leichter kündbar sein. Das sieht eine Dienstrechtsnovelle vor, die am Mittwoch den Ministerrat passiert hat. Anlassfall für die Änderung war eine Mitarbeiterin im Öffentlichen Dienst, die trotz mehrfacher Eigentumsvergehen im eigenen Unternehmen nicht hinausgeworfen werden konnte.
Dafür mehr Pension
Ein Goodie für Beamte gibt es in der
Novelle freilich aus. Die Vorsorgekassen erhalten höhere
Arbeitgeber-Beiträge. Konkret werden auch Faktoren wie Überstunden oder das
13. und 14. Gehalt mit berücksichtigt.
Samstag-Privileg bleibt
Herausgefallen gegenüber den
ursprünglichen Plänen ist die Abschaffung eines alten Beamten-Privilegs. Die
Feiertagsregel sieht vor, dass öffentlich Bediensteten ein Urlaubstag
zusteht, wenn während der Ferien ein Samstag gleichzeitig ein Feiertag ist.
Ob das nun geändert wird, soll erst im Laufe der parlamentarischen
Behandlung entschieden werden.