3 Monate bedingt
Urteil gegen FPÖ-Winter bestätigt
17.06.2009
Die FPÖ-Abgeordnete war zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Sie wurde wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt worden.
Die Berufsverhandlung im Fall Susanne Winter, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hat am Mittwoch in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese allein für die Strafe reichte.
3 Monate bedingt
Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht
Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten
bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die
FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am
Mittwoch brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur
Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom
Richtersenat abgewiesen.
"Mohammed als Kinderschänder"
Das Verfahren ist
nun abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr. Die
angeklagten Äußerungen ("Einwanderungs-Tsunami", "Feindreligion" sowie die
Passage, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein
Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle
geschrieben) waren beim Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer
Wahlkampf-Finale Anfang 2008 gefallen. Winter hat sich inzwischen als Grazer
Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist FPÖ-Abgeordnete im
Nationalrat.
Winter kündigte an, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen zu wollen.