Urteilsveröffentlichung
01.12.2014
Über Antrag von Dr. Tilo Berlin veröffentlichen wir nachstehendes Urteil:
Durch die Veröffentlichung des Artikels mit der Überschrift "Steckt Hypo-Verbrecher in den Häfen!" und den darin enthaltenen Appell des Wolfgang Fellner, Dr. Tilo Berlin hinter Gittern wandern zu lassen, am 12. März 2014 auf der Internetseite http://www.oe24.at wurde in einem Medium in Bezug auf Dr. Tilo Berlin die Unschuldsvermutung verletzt. Die oe24 GmbH als Medieninhaberin des genannten Mediums wurde hiefür zur Zahlung einer Entschädigung nach § 7b Absatz 1 MedienG an Dr. Tilo Berlin verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Gerichtsabteilung 35
Wien, 24. Oktober 2014
Mag. Dr. Stefan Apostol, Richter