Die Oppositionsparteien verweigerten ihre Zustimmung.
Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen künftig schneller abgewickelt werden. Dieses Ziel gibt die UVP-Novelle vor, die am Mittwochabend vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde. So wird etwa der Turbinentausch von der UVP-Pflicht befreit, wenn die Natur dadurch nicht negativ beeinflusst wird. Die mündliche Verhandlung kann im Großverfahren entfallen, wenn keine Einwendungen vorgebracht werden - zumutbar, befand Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V).
Oppositionsparteien verweigerten Zustimmung
Die
Oppositionsparteien verweigerten der Gesetzesänderung ihre Zustimmung, fast
schon mehr aus formalen als aus inhaltlichen Gründen. Denn die Novelle war
nicht im vermutlich eher zuständigen Umwelt-, sondern im
Wirtschaftsausschuss behandelt worden. Zusätzlich war kurz vor der
Beschlussfassung ein rund 50-seitiger Abänderungsantrag vorgelegt worden,
was eine entsprechende Befassung mit der Materie verunmöglicht habe,
beklagten FPÖ, BZÖ und Grüne unisono. Sie waren aus Protest aus dem Gremium
ausgezogen bzw. gar nicht zur Sitzung erschienen.
Immerhin eines einte Koalition und Opposition Mittwochabend im Nationalrat. Die UVP müsse von ihrem Image weg, dass sie für den schleppenden Verlauf von Projekten verantwortlich sei. Dies sei ein Ammenmärchen, meinte etwa SP-Umweltsprecherin Petra Bayr, die ebenso wie FP-Umweltsprecher Norbert Hofer und Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) darauf hinwies, dass die Dauer oft mit unvollständigen Unterlagen der Projekteinreicher und unterbesetzten Länderbehörden zu tun habe.
Berlakovich betonte Verbesserungen
Berlakovich betonte die
Verbesserungen, die durch die Novelle zustande kämen. So würden zwar
einerseits Erleichterungen für Unternehmen wie beim Turbinentausch
geschaffen, dafür aber auch für Bürgerinitiativen. Diese könnten künftig im
vereinfachten Verfahren Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.
Diesen Fortschritt erkannte auch Grünen-Umweltsprecherin Christine Brunner an. Sie begrüßte an sich auch die Verpflichtung, dass in der Umweltverträglichkeitserklärung ein Energiekonzept vorzulegen sein wird. Allerdings bemängelte sich gleichzeitig, dass die Energie-Effizienz dann bei der Genehmigung kein entscheidendes Kriterium sei.
Anlass für die Novelle war eigentlich eine Vorgabe der EU, wonach in sensiblen Bereichen wie etwa bei UNESCO-Weltkulturerben schon ab niedrigeren Schwellenwerten Prüfungen zu vollziehen sind. Dies wurde von Bayr als einer der Fortschritte der Novellen gerühmt.
Einwände von FPÖ und BZÖ
Das BZÖ erkannte ebenso
wie die FPÖ gewisse Verbesserungen, hatte aber auch Einwände zu bieten. Der
Abgeordnete Rainer Widmann sähe zum Beispiel noch Potenzial für
Beschleunigungen. Bei Projekten, die Umweltverbesserungen nach sich zögen,
sollte keine UVP mehr notwendig sein. Die Freiheitlichen machten der
Koalition klar, dass sie bei Materien, wo es einer Zweidrittel-Mehrheit
bedürfe, mit keinem Wohlwollen der FPÖ rechnen könne, solange die Opposition
wie bei der UVP-Novelle behandelt werde.