Anklage fix

Uwe Scheuch drohen zehn Jahre Haft

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Der FPK-Chef muss sich wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme rechtfertigen.

FPK-Chef Uwe Scheuch muss in der "Part of the game"-Affäre vor Gericht. Das Justizministerium hat die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Teil genehmigt. Dem Kärntner Politiker wird demnach Vorteilsannahme vorgeworfen, der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahren Haft. Der von der Korruptionsstaatsanwalt in ihrem Vorhabensbericht ebenfalls erhobene Vorwurf der Bestechlichkeit wurde hingegen fallengelassen. Scheuch selbst gab sich in einer ersten Reaktion gelassen.


Gespräch um Staatsbürgerschaft
  Anlass der Anklage ist ein Gespräch aus dem Jahr 2009. Darin soll Scheuch die Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll zudem für seine Partei - die damals noch BZÖ hieß - eine Spende gefordert haben. Realität wurde weder der eine noch der andere Deal. Die vor einem Jahr vom Nachrichtenmagazin "News" veröffentlichten Tonbandmitschnitte brachten Scheuch allerdings gehörig in die Defensive und die Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln.

   Scheuch erklärte auf Nachfrage, er habe die Anklageschrift noch nicht erhalten. Es sei "bezeichnend", dass die Medien diese bereits vor ihm zugespielt bekommen hätten. "Das lässt den Blick auf die Justiz noch ein bisschen klarer werden", so der FPK-Chef. Sein Anwalt habe bereits versucht, sich "schlau zu machen", sagte er. Jedenfalls sei er froh, dass die Sache nun endlich vor einen Richter komme, "weil ich überzeugt bin, dass ich freigesprochen werde". Es handle sich hierbei um ein "politisches Schauspiel" und den "Versuch, mich zu beschädigen", so Scheuch. Es sei überzeugt, dass von den Vorwürfen nichts übrigbleibt.

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