Zu hohe Reisekosten

Van der Bellen muss sich gegen FPÖ vor Gericht behaupten

20.05.2024

Die Festspielreisen des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen kosteten den Staat etwa 57.000 Euro. Darüber, wieviel für seine Frau ausgegeben wurde, schweigt der höchstgestellte Mann im Land. Nun soll das Gericht einschreiten.

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2023 war ein reges Reisejahr für den österreichischen Bundespräsident Alexander Van der Bellen. So besuchte er unter anderem die Festspiele in Bregenz, Erl, Mörbisch und Salzburg - gemeinsam mit der First Lady Doris Schmidauer. Eine Anfrage zu den angefallen Kosten seitens FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt ließ nicht lange auf sich warten. In Summe waren es genau 56.843,48 Euro. Allein seine Reise nach Salzburg kostete die Steuerzahler satte 40.000 Euro.

FPÖ wittert "Skandal"

Spalt gab sich in einer offiziellen Stellungnahme entsetzt. Vor allem, dass Van der Bellen seine Frau überall hin mitnahm, ist ihm unverständlich. Noch weniger, dass der Bundespräsident zu den anfallenden Kosten schweigt. "Über einen Punkt will der Bundespräsident aber den Mantel des Schweigens legen: nämlich über die Reisekosten seiner Gattin, die ihn ebenfalls begleitet hat.

Diese Auskunftsverweigerung ist völlig inakzepabel und ein Skandal! Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel letztendlich sie dafür bezahlen mussten, dass die Ehefrau des Bundespräsidenten mit ihm von einem Festspiel zum nächsten tingeln konnte“, so der FPÖ-Politiker.

Schweigen zu Reisekosten für die Gattin

Darüber, warum sich Van der Bellen über die Kosten für seine Frau in Schweigen hüllt, kann nur spekuliert werden. Er selbst begründet die Nichtbeantwortung mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und Sicherheitsbedenken. Aus diesem Grund folgte seitens FPÖ nun eine Bescheidbeschwerde. 

"Nachdem sich die Präsidentschaftskanzlei trotz Bescheidbeschwerde vom 11. März 2024 nach wie vor beharrlich weigert bekanntzugeben, welche Kosten den Steuerzahlern durch seine ihn begleitende Gattin Doris Schmidauer entstanden sind, hat Spalt am Freitag den Fall mit einem Vorlageantrag vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht", heißt es in einer Aussendung der FPÖ.

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