Ein Publizist hatte dem damaligen Tiroler Landeshauptmann vorgeworfen, den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer "Schwein" genannt zu haben. Gegen seine Verurteilung wegen übler Nachrede hat er berufen.
Die Frage "Schwein" oder "Schweigen" beschäftigt erneut die Tiroler Justiz. Der in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilte Publizist Markus Wilhelm hat berufen. Das Oberlandesgericht soll jetzt klären, ob der Schuldspruch gerechtfertigt war. Wilhelm hatte nach der ersten Verhandlung kritisiert, dass Beweismittel gefälscht worden seien.
Joschka Fischer Schwein genannt?
Van Staa soll in einer Rede vor
Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007 den damaligen
deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van
Staa bestritt das stets und erklärte, er habe lediglich "Schweigen"
gesagt. Markus Wilhelm, vehementer Kritiker der Tiroler Wasserkraft AG
(Tiwag) und Publizist, veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache
im Internet, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte.
Geschnittenes Band vor Gericht?
Der streitbare Landwirt aus dem
Ötztal wurde in erster Instanz schuldig gesprochen und berief. Nach dem
Urteil im Oktober vergangenen Jahres hatte Wilhelm kritisiert, dass dem
Richter ein manipuliertes Band vorgespielt worden sei. Auf dem Mitschnitt
habe das entscheidende Wörtchen "das" vor "Schwein"
beziehungsweise "Schweigen" gefehlt.
"Dieses 'das' ist deswegen so wichtig, weil das von van Staa behauptete 'das Schweigen' an dieser Stelle der Rede überhaupt keinen Sinn ergibt. Auf 'Schweign' kann man - mit sehr viel Fantasie und wenn man beide Ohren zudrückt höchstens kommen, wenn das störende 'das' herausgeschnipselt ist. Deswegen war diese Manipulation so notwendig", erklärte Wilhelm auf seiner Homepage.
Beweismittel unabsichtlich verfälscht
Wilhelm erstattete
Anzeige, und die Innsbrucker Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen
wegen Fälschung von Beweismitteln auf. Diese Ermittlungen wurden zwar
eingestellt, allerdings räumte das für den Mitschnitt verantwortliche Büro
für Interne Angelegenheiten "technische Fehler" ein. Beim
Kopieren des Files vom USB-Stick auf CD sei das passiert. Es habe jedoch "keine
bewusste Manipulation" stattgefunden, befand die zuständige
Staatsanwaltschaft Feldkirch.
Originalband nicht im Akt?
Laut Wilhelm lag dem Gericht das von
ihm im Internet veröffentlichte MP3-File nie vor. Auf der dem Strafakt
beigeschlossenen CD befänden sich lediglich drei vom "Original deutlich
abweichende" Versionen: Eine ohne das "das", eine extrem verlangsamte
Version und eine vom BIA produzierte rauschunterdrückende Fassung. Das
Original, wie es von Anfang an und nach wie vor auf www.dietiwag.at zu hören
sei, finde sich nirgendwo in den Unterlagen der Anklage oder bei Gericht, so
der Publizist.
Über die Berufung wird "nicht-öffentlich" geurteilt. Bis wann das Urteil feststehen wird, ist noch nicht abschätzbar.