VfGH auch gegen scheinbare Adelstitel

'Van' verboten: Heißt der Präsident bald nur Bellen?

14.01.2019

100 Jahre nach Abschaffung der Adelstitel geht Gericht auch gegen Schein-Titel vor.

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© TZOE/Artner
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Adelstitel sind in ­Österreich seit 1919 verboten. Mittlerweile gehen die Behörden auch gegen nur scheinbare Adelstitel vor. Berühmtestes Beispiel: Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Sein „Van“ ist lediglich Teil ­eines mehrgliedrigen holländischen Nachnamens und kein Adelstitel, könnte aber so aufgefasst werden.

In einem ähnlichen Fall hat der Verfassungsgerichtshof vergangenes Jahr entschieden, dass ein Herr „Von der Alm“ nur noch Alm heißen darf. Die „objektive Wahrnehmung“ entscheide, berichtet die Presse.

Ob sich der Präsident in „Bellen“ umtaufen würde, wollte er nicht kommentieren.

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