ÖVP und FPÖ hatten Andreas Hauer als Verfassungsrichter nominiert.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird die Bestellung des umstrittenen Verwaltungsrechtlers Andreas Hauer zum Verfassungsrichter akzeptieren. Das machte das Staatsoberhaupt am Donnerstag in einer Aussendung klar. Unmittelbar zuvor hatten ÖVP und FPÖ im Nationalrat die Nominierung des von den Freiheitlichen vorgeschlagenen Kandidaten beschlossen. Ernannt wird er vom Bundespräsidenten.
Van der Bellen betonte, dass er die vor Jahren in einem Vortrag geäußerte Kritik Hauers am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht teile. "Das betrifft insbesondere die polemische Wortwahl", so Van der Bellen. Allerdings sei Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor zulässig: "Ich gehe davon aus, dass Prof. Hauer zukünftig als Verfassungsrichter sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird."
Der Burschenschafter Hauer hatte dem Menschenrechts-Gerichtshof 2010 vorgeworfen, mit seiner Judikatur zur Abschiebung krimineller Ausländer "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft" in Westeuropa zu sein. Van der Bellen betonte diesbezüglich, dass Hauer in dem Vortrag nicht die gesamte Judikatur des EGMR schlechthin infrage gestellt habe. Abgesehen davon sei inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft zulässig und kein Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.