Laut Staatsanwalt muss man die ausgestreckten Arme nicht unbedingt als Hitlergruß interpretieren.
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Graz gegen zwei Personen, die auf einer Kundgebung der FPÖ am 22. Mai 2009 am Grazer Hauptplatz angeblich den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben sollen, ist eingestellt worden. Die Tatbestandsmerkmale nach dem Verbotsgesetz seien nicht erfüllt, teilt die Anklagebehörde mit.
Zu schwammig
Nachdem die Exekutive an Ort und Stelle "keine
entsprechenden Handlungen wahrgenommen" hatte, war die Staatsanwaltschaft
Graz aufgrund einer anonymen Anzeige aktiv geworden und hatte das Landesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit Erhebungen beauftragt.
Auf Fotos und einem Video waren einige Personen zu sehen, die den rechten
Arm ausgestreckt hatten, was man als Hitlergruß interpretieren hätte können.
"Kein strafbares Verhalten"
Zwei Personen wurden in der
Folge ausgeforscht und wegen des Verdachts nach Paragraf 3g Verbotsgesetz -
Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, bedroht mit einer mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren - angezeigt. Das Verfahren sei
jedoch eingestellt worden, da "kein strafbares Verhalten" festgestellt
werden konnte bzw. die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt worden seien, so
die Staatsanwaltschaft.