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Wird Hofburg-Wahl nun wiederholt?

Verfassungsexperte: "Unfassbare Schlampereien"

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Verfassungsjurist Heinz Mayer zeigte sich erschüttert über die „unakzeptablen Schlampereien“ bei der Wahl.

Die FPÖ hat am Mittwoch die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Partei will die gesamte Stichwahl wiederholen lassen, in der ihr Kandidat Norbert Hofer gegen Alexander Van der Bellen knapp unterlag. FP-Chef Heinz-Christian Strache sprach von einer "Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen". Ohne diese hätte Hofer gewinnen können, gab er sich überzeugt.

Video zum Thema: FPÖ-Anfechtung: Wird die BP-Wahl wiederholt?

Anwalt Dieter Böhmdorfer hat Mittwochabend in der "Zeit im Bild 2" neue Zahlen zur Untermauerung der Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl präsentiert. Unter anderem erklärte er, dass 120.000 Wahlkarten noch am Wahlsonntag geöffnet und am Montag in die Auszählung mit einbezogen worden seien, was rechtswidrig sei.

"Unakzeptabel"
Auch behauptete Böhmdorfer, der die FPÖ bei der Anfechtung beraten hatte, dass 573.000 Wahlkarten zu früh "ausgesondert" worden seien. Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte ebenfalls in der "ZiB2", dass angesichts der umfassenden Vorwürfe der Freiheitlichen aus seiner Sicht der VfGH kaum in den vorgesehenen vier Wochen einen Entscheid fällen werden können. In diesem Fall könnte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht rechtzeitig angelobt werden und das Kollegium der Nationalratspräsidenten würde die Rolle des Staatsoberhaupts vorerst übernehmen. Mayer sprach dabei von „unfassbaren Schlampereien“, die bei der Auszählung der Briefwahlkarten offensichtlich passiert sind. Solche hätten „keinen Platz in der Demokratie“, das Ganze sei schlichtweg „unakzeptabel“.

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk schätzte indes in mehreren Medien die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung als eher gering ein. Er glaubt (in den SN), die "Anzahl und Schwere der Rechtswidrigkeiten dürften nicht ausreichen, um die Wahl auszuhebeln".

Vorsortieren
Nur weil zu früh ausgezählt wurde, glaubt auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger nicht an eine erfolgreiche Anfechtung. Heikel ist für ihn hingegen der Verdacht, dass in sieben Bezirken keine Kommission das Auszählen überwacht haben soll. Das von der FPÖ bekrittelte Vorsortieren der Briefwahl-Karten verteidigte indes der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein in "Standard" und "Presse". Bestimmte Vorsortierungen vor der gesetzlichen Auszählzeit seien zulässig. So dürfe man vorab prüfen, ob die Unterschrift auf der Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung) fehlt. Dafür gibt es eine eigene Lasche, die man öffnen kann, ohne die Wahlkarte als solche aufzureißen.

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