Das Nominierungsrecht für die Nachfolge hat die Regierung.
Elf Monate früher als geplant steht im Verfassungsgerichtshof (VfGH) die nächste Neubesetzung an. Verfassungsrichter Peter Oberndorfer legt mit Ende Jänner aus gesundheitlichen Gründen sein Amt zurück, berichtete VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Ende des Jahres wäre Oberndorfer aus Altersgründen in den Ruhestand getreten. Das Nominierungsrecht für die Nachfolge hat die Regierung.
Bundeskanzler informiert
Oberndorfer hat dem VfGH-Präsidenten Gerhart Holzinger seinen Rücktritt bereits angekündigt. Holzinger hat den Bundeskanzler informiert, der nun alles Weitere zu veranlassen hat. Ernannt werden die Mitglieder des VfGH vom Bundespräsidenten, offiziell nominiert werden sie vom Nationalrat, Bundesrat und der Regierung - wobei sich die Koalition das Vorschlagsrecht aufteilt.
Oberndorfer wurde - als er 1987 zum Verfassungsrichter wurde - auf Vorschlag der ÖVP von der Regierung nominiert. Es könnte aber sein, dass die SPÖ seinen Nachfolger vorschlägt. Dem Vernehmen nach haben die Regierungsparteien vereinbart, dass die ÖVP eine der beiden heuer anstehenden Neubesetzungen an die SPÖ abgibt. Nicht nur Oberndorfer, auch Hans Georg Ruppe erreicht heuer die Altersgrenze von 70 Jahren und wird somit mit Jahresende in Pension gehen.
Aktuell wurden neun der 14 VfGH-Mitglieder von der ÖVP nominiert - darunter auch Präsident Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein. Mit vier von 14 relativ gering ist der Frauenanteil unter den Verfassungshütern. Die letzten drei Besetzungen waren allesamt Männer, nämlich Michael Holoubek, Georg Lienbacher und Christoph Herbst. Die SPÖ-Frauen hätten statt dem von ihrer Partei nominierten Holoubek gerne Lilian Hofmeister - Ersatzmitglied des VfGH - als Verfassungsrichterin gesehen.