Ex-FPÖ-Abgeordneter
Verhetzungs-Urteil gg Klement bestätigt
09.04.2010
Der frühere FPÖ-Abgeordnete bekam vier Monate bedingt und 1.800 Euro Geldstrafe für einen antisemitischen Artikel im Internet.
Die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Karlheinz Klement wegen Verhetzung ist in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz bestätigt worden und damit rechtskräftig. Der Kärntner war im vergangenen September vom Landesgericht Klagenfurt deshalb zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte - wie auch die Staatsanwaltschaft - Berufung eingelegt. Das nunmehrige Urteil: Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro.
Hatte Artikel nicht geschrieben
Klement hatte auf seiner Website
von Oktober bis Dezember 2008 "verhetzende Textpassagen, in denen das
jüdische Volk in einer die Menschenwürde herabsetzenden Art beschimpft wird"
veröffentlicht, hieß es damals in der Anklage. Der Politiker hatte sich bei
der Verhandlung nicht schuldig verantwortet. Er gab zwar zu, dass der
Artikel auf seine Anweisung hin auf seiner Internetseite platziert worden
sei, geschrieben habe er ihn aber nicht.
Text nur überflogen
Der Ex-Nationalratsabgeordnete habe den
Text "nur überflogen". Er räumte allerdings ein, dass die Passagen "absolut
menschenverachtend seien und die Menschenwürde des jüdischen Volkes
verletzen". Er habe dafür ein Vorwort geschrieben, in dem er sich davon
distanziere. Dies lese sich in dem Satz "man kann zu dem Artikel - er stammt
nicht von mir - stehen wie man will", erklärte Klement dem Richter, der die
Distanzierung im Vorspann inhaltlich allerdings nicht erkennen konnte.
Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Berufung gegen die Höhe des Urteils ein. Auch die Verteidigung - die einen Freispruch beantragt hatte - berief. Das Oberlandesgericht Graz erkannte die Nichtigkeitsbeschwerde und Befangenheit des Richters, die vom Angeklagten in der Berufung erhoben wurden, nicht an. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Haftstrafausmaß um ein Monat zu senken und dafür eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro, die im Fall einer Uneinbringlichkeit zu 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe führen, wurde statt gegeben. Mit dem jetzigen Urteil wurde das Strafausmaß insgesamt hinaufgesetzt.