Der Geschäftsführer sieht sich dazu "verpflichtet" die Klage einzubringen.
Der Sessler-Verlag droht weiter mit Unterlassungsklage gegen eine neue Version der Bundeshymne - und das, obwohl sich eine Erbin von rechtlichen Schritten distanziert haben. "Wir sind verpflichtet, Verträge zu erfüllen", berief sich Verlagsgeschäftsführer Ulrich N. Schulenburg auf seine Pflicht, die Autorenrechte zu wahren. Sollte im Laufe des Montags keine Erklärung der Unterrichtsministeriums wegen dessen PR-Kampagne einlangen, werde geklagt.
Geänderte Fassung
Der Spot des Unterrichtsministeriums hatte
mit einer geänderten Version der Bundeshymne für Wirbel gesorgt: Sängerin
Christina Stürmer lässt darin nicht nur die "großen Söhne", sondern auch die
"Töchter" hochleben. Der Sessler-Verlag verlangte daraufhin eine
Unterlassungserklärung, Tage später distanzierte sich Koschka Hetzer-Molden,
die Erbin nach der Textdichterin Paula von Preradovic, von den Drohungen.
"Sie hat wahrscheinlich den Vertrag vergessen", so Schulenburg. Der Verlag
sei verpflichtet, Autorenrechte zu schützen.
Drei Vergehen
Konkret ortet Schulenburg drei Vergehen bei der
Hymnen-Version Stürmers: Neben der vorgeworfenen Textverfälschung sieht man
dort auch nicht bezahlte Werbung mit literarischen Zitaten sowie eine
Verfälschung der Musik durch dir Rock-Interpretation (der Verlag besitzt
auch die Rechte über das Notenmaterial der Chor- bzw. Orchesterbearbeitung).
Schulenburg hofft aber noch auf Einsicht im Unterrichtsministerium: "Wenn es
ein Entgegenkommen der Gegenseite gibt, kann man sich zusammensetzen."