Asyl-Verfahren

VfGH entscheidet über Arigonas Zukunft

04.06.2010

Auch der EU-Vertrag und die Kärntner Ortstafeln stehen am Programm.

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© Schwarzl/TZ ÖSTERREICH
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Mehrerer heißer Eisen nimmt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Juni-Session (7. bis 26.) an. Ab Montag beschäftigen sich die 14 Verfassungsrichter mit dem Asylgerichtshofentscheid zur Familie Zogaj , dem Vertrag von Lissabon sowie ein weiteres Mal mit den zweisprachigen Kärntner Ortstafeln . Weiter auf der Agenda stehen Beschwerden zur Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld und wegen der Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen.

Zogajs Beschwerde
Arigona Zogaj, ihre Mutter sowie ihre zwei Geschwister haben beim VfGH gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes Beschwerde eingebracht. Dieser hatte den Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen und die Ausweisung ausgesprochen. In der VfGH-Beschwerde wird unter anderem argumentiert, die Ausweisung verletze den Artikel 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben). Daher sei die Entscheidung des Asylgerichtshofes verfassungswidrig. Für den Fall, dass der Verfassungsgerichtshof die Asylgerichtshofentscheidung bestätigt, bedeutet dies, dass die Ausweisung durchgeführt werden kann. Sollte die Entscheidung aufgehoben werden, muss der Asylgerichtshof neu auf Basis des VfGH-Erkenntnisses entscheiden.

Vertrag von Lissabon
Auf der Tagesordnung der Juni-Session steht weiters ein Antrag mehrerer Nationalratsabgeordneter der FPÖ betreffend den Vertrag von Lissabon. Die Mandatare fühlen sich aufgrund des Reform-Vertrages "in ihren durch die österreichische Verfassung eingeräumten Rechten, übertragenen Aufgaben und Pflichten begrenzt", so die offizielle Begründung. Die Ratifikation des Vertrages von Lissabon stelle eine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar, weshalb die Durchführung einer Volksabstimmung erforderlich gewesen wäre.

Kärntner Ortstafeln
Abermals müssen sich die Verfassungsrichter mit den Kärntner Ortstafeln auseinandersetzen. Konkret auf der Tagesordnung steht diesmal das vom VfGH eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren zur Ortstafel in Bleiburg. Hier wurde noch durch den ehemaligen und mittlerweile verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider sowie durch dessen Nachfolger, den damaligen Straßenbaureferenten Gerhard Dörfler (FPK), eine Zusatztafel mit der slowenischen Ortsbezeichnung in die Ortstafel mit dem deutschen Ortsnamen hineinmontiert. Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, ob diese Form der Ortstafel tatsächlich den Verpflichtungen des Staatsvertrages entspricht. Auf der Tagesordnung steht dazu auch ein ähnlich gelagerter Antrag der Volksanwaltschaft.

Kinderbetreuungsgeld
Aufgrund mehrerer Beschwerden beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof abermals mit dem Thema Kinderbetreuungsgeld. Diesmal geht es um die Rückforderung von Zuschüssen. Eine Regelung sieht vor, dass bei getrennt lebenden Eltern nicht der Elternteil, der den Zuschuss bezogen hat, zur Rückzahlung verpflichtet wird, sondern der jeweils andere Elternteil des Kindes. Konkret haben sich betroffene Väter an den VfGH gewendet. Diese seien, so die Begründung, zur Rückzahlung verpflichtet worden, ohne dass sie im Verfahren angehört worden wären, was unsachlich und daher verfassungswidrig sei. Die Regeln zum Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss sind mittlerweile vom Gesetzgeber geändert worden.

Die Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg haben an den VfGH Anträge gestellt, mit denen sie sich gegen die Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen wehren. Per Gesetz sei festgelegt worden, dass die Wiener Gebietskrankenkasse unverhältnismäßig mehr Mittel aus diesen Rücklagen erhält als die anderen Gebietskrankenkassen. Die Landesregierungen sehen darin unter anderem eine ungerechtfertigte und daher verfassungswidrige Bevorzugung der Wiener Kasse, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Eine weitere Beschwerde betrifft die Vorschreibung der Grundsteuer. Der Beschwerdeführer hat einen Bescheid erhalten, mit dem diese für sein Einfamilienhaus neu festgesetzt wurde. In der Beschwerde wird argumentiert, die Berechnung der Grundsteuer sei verfassungswidrig, weil sie ebenfalls auf Basis der Einheitswerte erfolge. Nachdem der Verfassungsgerichtshof diese Art der Bemessung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe, müsste dies auch für die Grundsteuer gelten.

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