Asyl-Verfahren
VfGH entscheidet über Arigonas Zukunft
04.06.2010
Auch der EU-Vertrag und die Kärntner Ortstafeln stehen am Programm.
Mehrerer heißer Eisen nimmt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Juni-Session (7. bis 26.) an. Ab Montag beschäftigen sich die 14 Verfassungsrichter mit dem Asylgerichtshofentscheid zur Familie Zogaj , dem Vertrag von Lissabon sowie ein weiteres Mal mit den zweisprachigen Kärntner Ortstafeln . Weiter auf der Agenda stehen Beschwerden zur Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld und wegen der Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen.
Zogajs Beschwerde
Arigona Zogaj, ihre Mutter sowie ihre zwei
Geschwister haben beim VfGH gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes
Beschwerde eingebracht. Dieser hatte den Antrag auf internationalen Schutz
abgewiesen und die Ausweisung ausgesprochen. In der VfGH-Beschwerde wird
unter anderem argumentiert, die Ausweisung verletze den Artikel 8 EMRK
(Recht auf Privat- und Familienleben). Daher sei die Entscheidung des
Asylgerichtshofes verfassungswidrig. Für den Fall, dass der
Verfassungsgerichtshof die Asylgerichtshofentscheidung bestätigt, bedeutet
dies, dass die Ausweisung durchgeführt werden kann. Sollte die Entscheidung
aufgehoben werden, muss der Asylgerichtshof neu auf Basis des
VfGH-Erkenntnisses entscheiden.
Vertrag von Lissabon
Auf der Tagesordnung der Juni-Session steht
weiters ein Antrag mehrerer Nationalratsabgeordneter der FPÖ betreffend den
Vertrag von Lissabon. Die Mandatare fühlen sich aufgrund des
Reform-Vertrages "in ihren durch die österreichische Verfassung eingeräumten
Rechten, übertragenen Aufgaben und Pflichten begrenzt", so die offizielle
Begründung. Die Ratifikation des Vertrages von Lissabon stelle eine
Gesamtänderung der Bundesverfassung dar, weshalb die Durchführung einer
Volksabstimmung erforderlich gewesen wäre.
Kärntner Ortstafeln
Abermals müssen sich die
Verfassungsrichter mit den Kärntner Ortstafeln auseinandersetzen. Konkret
auf der Tagesordnung steht diesmal das vom VfGH eingeleitete
Verordnungsprüfungsverfahren zur Ortstafel in Bleiburg. Hier wurde noch
durch den ehemaligen und mittlerweile verstorbenen Landeshauptmann Jörg
Haider sowie durch dessen Nachfolger, den damaligen Straßenbaureferenten
Gerhard Dörfler (FPK), eine Zusatztafel mit der slowenischen Ortsbezeichnung
in die Ortstafel mit dem deutschen Ortsnamen hineinmontiert. Der
Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, ob diese Form der Ortstafel tatsächlich
den Verpflichtungen des Staatsvertrages entspricht. Auf der Tagesordnung
steht dazu auch ein ähnlich gelagerter Antrag der Volksanwaltschaft.
Kinderbetreuungsgeld
Aufgrund mehrerer Beschwerden beschäftigt
sich der Verfassungsgerichtshof abermals mit dem Thema Kinderbetreuungsgeld.
Diesmal geht es um die Rückforderung von Zuschüssen. Eine Regelung sieht
vor, dass bei getrennt lebenden Eltern nicht der Elternteil, der den
Zuschuss bezogen hat, zur Rückzahlung verpflichtet wird, sondern der jeweils
andere Elternteil des Kindes. Konkret haben sich betroffene Väter an den
VfGH gewendet. Diese seien, so die Begründung, zur Rückzahlung verpflichtet
worden, ohne dass sie im Verfahren angehört worden wären, was unsachlich und
daher verfassungswidrig sei. Die Regeln zum Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss
sind mittlerweile vom Gesetzgeber geändert worden.
Die Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg haben an den VfGH Anträge gestellt, mit denen sie sich gegen die Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen wehren. Per Gesetz sei festgelegt worden, dass die Wiener Gebietskrankenkasse unverhältnismäßig mehr Mittel aus diesen Rücklagen erhält als die anderen Gebietskrankenkassen. Die Landesregierungen sehen darin unter anderem eine ungerechtfertigte und daher verfassungswidrige Bevorzugung der Wiener Kasse, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Eine weitere Beschwerde betrifft die Vorschreibung der Grundsteuer. Der Beschwerdeführer hat einen Bescheid erhalten, mit dem diese für sein Einfamilienhaus neu festgesetzt wurde. In der Beschwerde wird argumentiert, die Berechnung der Grundsteuer sei verfassungswidrig, weil sie ebenfalls auf Basis der Einheitswerte erfolge. Nachdem der Verfassungsgerichtshof diese Art der Bemessung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe, müsste dies auch für die Grundsteuer gelten.