Die KPÖ war mit ihrer Anfechtung der Nationalratswahl 2006 erfolglos. Das Wahlergebnis ist damit endgültig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab der Beschwerde gegen die Vier-Prozent-Hürde und die Konstruktion der Regionalwahlkreise unter Hinweis auf seine frühere Judikatur nicht statt. Damit ist das Ergebnis der Wahl vom 1. Oktober endgültig.
4 Prozent-Klausel zulässig
Die Verfassungsrichter verwiesen in dem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis auf Entscheidungen aus den Jahren 1980, 1995 und 1999, in denen bereits festgestellt wurde, dass eine Prozentklausel eine verfassungsrechtlich zulässige Modifizierung des Verhältniswahlrechts darstelle. Bei dieser Auffassung blieb der Gerichtshof.
Zur Anfechtung der Regionalwahlkreis-Konstruktion erinnerten die Verfassungsrichter überdies daran, dass diese verfassungsrechtlich verankert ist, durch die vom Bundesverfassungsgeber - also dem Nationalrat - beschlossene Verfassungsnovelle 1992.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass der VfGH im Wahlverfahren nur in den Grenzen der - in diesem Fall von der KPÖ - behaupteten Rechtswidrigkeiten prüfen konnte. "Eine darüber hinaus gehende Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Wahlverfahrens war dem Verfassungsgerichtshof nicht möglich."
Das Wahlergebnis
Demnach kam bei einer Wahlbeteiligung von 78,49 Prozent die SPÖ auf 35,34 Prozent, die ÖVP auf 34,33, die Grünen auf 11,05, die FPÖ auf 11,04 und das BZÖ auf 4,11 Prozent. Alle anderen Parteien scheiterten an der Vier-Prozent-Hürde, darunter neben der KPÖ (1,01 Prozent) auch die Liste Dr. Martin mit 2,80 Prozent sowie fünf weitere Listen, die zusammen 0,33 Prozent erreichten.