BP-Wahl
VfGH: Kein Grund für Distanzierung von Schnizer
28.09.2016
Holzinger schrieb Brief an FPÖ-Anwälte: "Reine Privatmeinung" Schnizers.
Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger sieht keinen Grund für eine Distanzierung des VfGH von den Äußerungen des Verfassungsrichters Johannes Schnizer. Die Aussagen seien die "reine Privatmeinung" Schnizers, erklärte der Präsident in einem der APA vorliegenden Antwortschreiben an die Anwaltskanzlei von Dieter Böhmdorfer, die die FPÖ vertritt.
Keine Notwendigkeit einer Distanzierung
Das von VfGH-Präsidialdirektor Dieter Kandlhofer im Namen von Holzinger verfasste Schreiben nahm Bezug auf Böhmdorfers offenen Brief an den VfGH-Präsidenten, in welchem Böhmdorfer die Mutmaßung Schnizers, die FPÖ hätte die Anfechtung der Stichwahl bereits im Vorfeld vorbereitet, als "schwerwiegende Diffamierung" bezeichnete. Außerdem äußerte Böhmdorfer darin die Hoffnung, dass sich der VfGH von den Wortmeldungen Schnizers distanziert.
"Die Notwendigkeit einer Distanzierung des Gerichtshofes von den medialen Aussagen dieses Mitglieds besteht nicht. Bei den Ausführungen von Dr. Schnizer handelt es sich, wie er auch selbst betont hat, um seine reine Privatmeinung, für die er naturgemäß selbst die Verantwortung trägt", heißt es in dem Brief des VfGH an die Kanzlei.
Bedeutungslos
Die Frage nach dem Zeitpunkt der Vorbereitung für die Anfechtung stellt sich laut Holzingers Brief nicht: "Im Übrigen sind für den Gerichtshof Spekulationen, wann eine Anfechtung vorbereitet worden ist, bedeutungslos."