Wahlanfechtung

VfGH: "Kein Hinweis auf Manipulationen"

01.07.2016

Von den Unregelmäßigkeiten waren 77.926 Briefwahlstimmen betroffen.

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© APA/HANS PUNZ
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Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre seinen Angaben zufolge aber technisch nicht möglich gewesen. Festgehalten wurde vom VfGH-Präsidenten, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe.

Einfluss auf Wahlergebnis denkbar

Für die Aufhebung maßgebliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung stellte das Gericht in folgenden Bezirken fest: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach und Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte. Betroffen waren somit 77.926 Stimmen - womit bei einem Vorsprung Alexander Van der Bellens auf Norbert Hofer von nur 30.863 Stimmen ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar ist.

Bundesweite Wiederholung

Eine Wiederholung nur in diesen Bezirken ist laut Holzinger technisch allerdings nicht möglich. Dies deshalb, weil die dortigen Briefwähler die Möglichkeit hatten, mit ihrer Wahlkarte in einem anderen Bezirk zu wählen. Im Fall einer Wahlwiederholung in ihrem Heimatbezirk wären sie also erneut zur Urne gebeten worden, ohne dass die "alte" Stimme deshalb ungültig geworden wäre. Eine "Doppelwahl" einzelner Wahlberechtigter könnte also nicht ausgeschlossen werden.

Bundesweit zu wiederholen war die Wahl aber auch, weil der zweite vom Gericht festgestellte Mangel - die vorzeitige Weitergabe von Wahlergebnissen durch die Behörden an Medien und andere Interessierte - das ganze Bundesgebiet betraf, betonte Holzinger.

Kein Hinweis auf Wahlmanipulation

Explizit festgehalten wurde von Holzinger, dass das Verfahren keinen Hinweis auf Wahlmanipulation erbracht hat: "Der Verfassungsgerichtshof hält ausdrücklich fest, dass keiner der von ihm einvernommenen Zeugen Hinweise auf Manipulationen wahrgenommen hat."

Grundsätzlich plädierte Holzinger für eine Stärkung der Wahlbeisitzer der Parteien. Diese hatten im Verfahren wiederholt angegeben, falsche Sitzungsprotokolle ungeprüft unterschrieben zu haben. Holzinger: "Es wäre falsch, Probleme auf diese Personen zu schieben", die "in einer höchst engagierten Weise versuchen, alles richtig zu machen". Vielmehr müssten die Beisitzer unterstützt, geschult und die Attraktivität dieser Freiwilligenarbeit erhöht werden.

Scharfe Kritik

Scharfe Kritik übte Holzinger an der teilweise nicht erfolgten Einladung der Beisitzer zu den Sitzungen der Bezirkswahlbehörden. Beisitzer seien über Ort, Zeit und Tagesordnung zu informieren. Ein "bloßer Hinweis" auf die "Möglichkeit der Anwesenheit" reiche nicht aus. Denn erst die Beteiligung der Beisitzer ermögliche eine gegenseitige Kontrolle und verbürge die Objektivität der Wahlbehörde.

Alle Infos zur Wahlwiederholung lesen Sie im oe24-LIVE-TIcker: Hammer-Urteil: Neuwahlen sind fix

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