Letzte Instanz

VfGH kippt zwei Urteile des Asylgerichts

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Die meisten Fälle haben die Verfassungsrichter aber für in Ordnung befunden - Das Höchstgericht erstickt einstweilen in Arbeit.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun erstmals Urteile des neuen Asylgerichtshofes aufgehoben. In zwei Fällen kippten die Höchstrichter Entscheidungen des seit Juli agierenden Sondergerichtes wegen grober Verfahrensmängel, der Großteil der Beschwerden wurde aber abgewiesen.

SPÖ und ÖVP haben Asylwerbern im Juli den Weg zum Verwaltungsgerichtshof abgeschnitten. Sie haben damit keine Möglichkeit mehr, Urteile des Asylgerichtshofes auf ihre Gesetzeskonformität prüfen zu lassen. Den Flüchtlingen bleibt nur noch der Weg zum Verfassungsgericht, das aber nicht prüfen darf, ob die Urteile den Gesetzen entsprechen, sondern nur mögliche Grundrechtsverletzungen feststellen kann.

VwGH wieder einbinden
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger drängt darauf, dass sich Asylwerber künftig wieder an den Verwaltungsgerichtshof wenden dürfen. Auf seinem Schreibtisch türmen sich nämlich die Fälle. SPÖ und ÖVP könnten sein Anliegen im Zug der geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit erledigen. Im Regierungsprogramm ist das aber nicht explizit geregelt.

In der großen Palette von Verwaltungsrechtssachen können nur Asylwerber diesen Beschwerdeweg nicht beschreiten.

Schreibtisch biegt sich
Beim Verfassungsgerichtshof sind bisher 848 Beschwerden von Asylwerbern eingetroffen. Holzinger befürchtet, dass sein Gericht künftig mit bis zu 2.500 Asylbeschwerden pro Jahr konfrontiert werden könnte. Das wäre eine Verdoppelung der Beschwerdefälle beim Verfassungsgericht. Das Gericht hat daher bereits drei zusätzliche Mitarbeiter angestellt, acht sollen im Jänner folgen.

Russland kein sicherer Drittstaat
Aufgehoben wurden bisher zwei Urteile des Asylgerichts: So hatten die Asylrichter Russland taxfrei zum sicheren Drittstaat erklärt, weil das Land Mitglied von Genfer Flüchtlingskonvention und Menschenrechtskonvention ist und ein Asylgesetz hat. Der Einwand, dass diese Grundsätze bloß am Papier bestehen, wurde nicht geprüft - ein "grober Verfahrensfehler" für Holzinger. Aufgehoben wurde außerdem ein Urteil, in dem das Asylgericht die Argumentation der Asylbehörden ohne Begründung übernommen hat. Das sei für ein Gericht unzulässig, so Holzinger.

Alle anderen Urteile hielten
Der Großteil der beim VfGH angefochtenen Urteile des Asylgerichts (insgesamt wurden 181 Beschwerden "erledigt") hat aus verfassungsrechtlicher Sicht allerdings gehalten. Außerdem haben die Verfassungsrichter entschieden, dass das Ende der Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgericht keine Gesamtänderung der Verfassung bedeutet und dass die Verfassungsrichter nicht dafür zuständig sind, eine "Grundsatzentscheidung" des Asylgerichtes zu erzwingen. Eine solche Entscheidung müsste das Verwaltungsgericht überprüfen. Beantragt werden kann sie aber nur vom Innenminister, nicht von den Asylwerbern.

Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP findet sich in Sachen Asylgericht wenig Neues. Zwar werden die Grundzüge einer neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit geregelt, die die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten und möglicherweise auch von neuen Bundesverwaltungsgerichten erster Instanz vorsieht. Gegen deren Urteile sollen sich die Betroffenen beim Verwaltungsgerichtshof beschweren können, der ein Abweisungsrecht erhalten soll. Ob damit auch ein Instanzenzug vom Asylgericht (ebenfalls ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz) zum VwGH angedacht ist, bleibt aber offen.

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