Die Stichwahl-Wiederholung erfolgt nach den alten Regeln.
Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger hofft, dass mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl der "Schlendrian" beim Umgang mit den Auszählungsvorschriften ein Ende haben wird. Die Vorschriften müssten künftig auf Punkt und Beistrich eingehalten werden. "Das ist ja nicht so schwer", sagte er im VfGH vor Journalisten. Die Wahlwiederholung werde nach den alten Regeln stattfinden.
Gesetze ernstnehmen
"Ich hoffe sehr, dass diese Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs dazu führt, dass man auf allen Ebenen, die vorhanden sind, diese Gesetze wirklich ernst nimmt", so der Präsident. Er gehe davon aus, dass die Wiederholung "unverzüglich" stattfinde, was für Holzinger - angesichts der Ferien - "im September" bedeutet. Eine gesetzliche Regelung, die eine Frist festlegt, gebe es nicht.
Dass Ergebnisse nicht mehr vorzeitig an Medien oder Forschungsinstitute weitergegeben werden dürfen, gelte hingegen "ab sofort", so der Präsident. Die Frage, ob der Gerichtshof auch alleine deswegen die Wahl aufgehoben hätte, beantwortete er mit: "Ja."
Einheitlicher Wahlschluss
Angesprochen auf die weiter bestehende Möglichkeit, dass etwa Beisitzer Teilergebnisse an ihre Parteien weitersagen können, verwies Holzinger auf gesetzliche Regelungen im Ausland. Er nannte hier insbesondere die Möglichkeit eines einheitlichen Wahlschlusses sowie das Auszählen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt.
Ob es sich um ein hartes Urteil des VfGH handle, wollte Holzinger nicht beurteilen. "Es ist ein Urteil, das in der Rechtsprechungstradition des Verfassungsgerichtshofs liegt." Es basiere jedenfalls auf einem sehr konsequenten Grundgedanken: "Wahlen sind kein Spiel, sondern eine sehr ernst genommene Sache."
Schriftliche Ausfertigung
Der Präsident betonte auch, dass der VfGH nur jene behaupteten Missstände behandeln könne, die auch an ihn herangetragen würden. Deshalb habe es erst jetzt einen Spruch zum Thema der - seit Jahrzehnten praktizierten - vorzeitige Veröffentlichung gegeben.
Die Ausfertigung des Urteils wird schriftlich ergehen. Die weiteren Anfechtungen der Wahl neben jener von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache seien alle entschieden, teilweise aber noch nicht zugestellt, so der VfGH-Präsident.
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