Verfassungswidrig?

VfGH prüft die Studiengebühren-Regelung

20.01.2011

Das Abstellen auf Studienabschnitte dürfte verfassungswidrig sein.

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Die Regelung, mit der 2008 die Studiengebühren aufgehoben wurden, könnte verfassungswidrig sein. Denn sie stellt auf die Länge des Studiums pro Studienabschnitt ab - und Studienabschnitte gibt es nur bei Diplomstudien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat deshalb beschlossen, diese Regelung im Universitätsgesetz zu prüfen, teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag in einer Pressekonferenz mit.

Mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ hat der Nationalrat im September 2008 die - zuvor von Schwarz-Blau eingeführten - Studiengebühren wieder aufgehoben. Konkret wurde vorgesehen, dass Studenten keine Beiträge zu leisten haben, wenn sie die Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten. Für Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sind im Gesetz aber keine zeitlichen Vorgaben und keine Studienabschnitte enthalten.

Also sei die Definition, wann keine Studienbeiträge zu bezahlen sind, möglicherweise zu unklar. Trifft dies zu, wäre die Regelung verfassungswidrig. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter ist frühestens im Juni zu rechnen.

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