NS-Verbotsgesetz
Jugendliche Neonazis in Vorarlberg verurteilt
03.07.2014
Vier Angeklagte zwischen 17 und 19 Jahren der Wiederbetätigung schuldig.
Vier Vorarlberger im Alter von 17, 19 und zwei Mal 18 Jahren sind am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden. Ihre Hasskundgebungen und Lieder wurden als nationalsozialistische Wiederbetätigung gewertet, für zwei Beteiligte gab es unbedingte Haftstrafen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
NS-Parolen bei Verhaftung
"Es bräuchte wieder einen Hitler, dann wüsstet Ihr Juden, was Euch gehört", schimpfte die 17-jährige, fünffach Vorbestrafte noch im Polizeiauto, als sie verhaftet wurde. Nun musste sie wegen diverser übler Beschimpfungen und Äußerungen auf der Anklagebank des Schwurgerichts Platz nehmen. Für sie endete das Verfahren mit acht Monaten auf Bewährung plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe.
Ein anderer Bursch prahlte mit der Aussage "Hitler ist für mich ein Messias, er hat das deutsche Volk befreit". Auch auf Ausländer hatten es die vier in ihren Liedern und Schimpftiraden abgesehen. Bei Hausdurchsuchungen wurden einschlägige Fahnen und CDs sichergestellt.
Für den Zweit- und Viertbeschuldigten gab es jeweils zwölf Monate, vier Monate davon unbedingt. Der Drittangeklagte erhielt sechs Monate, die allerdings zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen wurden. Die unterschiedlichen Strafen hängen mit der Vorstrafenbelastung und anderen persönlichen Umständen der vier Angeklagten zusammen. Zudem waren sie nicht im gleichen Ausmaß an den Entgleisungen beteiligt.