Streit ums neue Rauchgesetz. So mancher Politiker will eine neue Regelung. Die Überprüfung ist so gut wie unmöglich.
Seit knapp drei Wochen ist das Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Be Verstoß drohen im Extremfall Strafen bis zu 10.000 Euro. Kontrollen der Behörden gibt es bisher kaum - zu wenig Personal und es lodert ein Konflikt um die Zuständigkeit.
Verwirrung um Zuständigkeit
Dabei klagen nicht nur Wirte
über unübersichtliche Bestimmungen und komplizierten Ausnahmen, auch die
kontrollierenden Behörden haben mit den neuen Nichtraucherschutzbestimmungen
ihre liebe Not. Während das Gesundheitsministerium die Zuständigkeit für
Kontrollen und Strafen klar bei den Bezirksämtern sieht, herrscht in vielen
Bundesländern Verwirrung.
Jetzt ergreifen selbst ernannte Sheriffs die Initiative und melden Verstöße bei diversen Gastwirten.
Angezettelt hat diese Privataktionen auch die österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Diese rief bereits vor Jahreswechsel die Bevölkerung auf, Verstöße zu melden. Vereinzelt sollen sogar Wirte selbst gegen die Konkurrenz, die Rauchen erlaubt, mit einer Meldung zu Amte geschritten sein.
35 Anzeigen in Graz
35 Anzeigen gegen Grazer Lokale sind bereits
bei der im Magistrat zuständigen Bau- und Anlagenbehörde eingelangt. Fast
alle Beschwerden kämen von Gästen und nicht von anderen Wirten. Im größten
steirischen Bezirk Liezen warten die Behörden aber noch auf eine Verordnung
des Gesundheitsministeriums. Der Grund: Die Zuständigkeiten sind laut dem
Gewerbereferat noch gar nicht bestimmt.
10 Anzeigen in Linz
Insgesamt zehn Anzeigen hat es seit
Inkrafttreten des Rauchverbots in Linz gegeben. In Linz werden noch gar
keine Sanktionen verhängt, vorerst wird nur informiert. Erst bei mehrmaligen
Verstößen werden, wie im Gesetz vorgesehen, Geldstrafen verhängt, so die
Erklärung.
Über 70 Anzeigen in Wien - keine Bestrafung
In Wien waren
in der ersten Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt bereits 73
Anzeigen in Sachen Tabakgesetz eingetrudelt. Sie stammen alle von
Privatpersonen. Gäste, die sich unerlaubterweise in Nichtraucherzonen eine
Zigarette anzünden, werden in der Budneshauptstadt bisher gar nicht
bestraft. Organisatorisch sei dies einfach unmöglich, so die Begründung der
Stadt.
10 Anzeigen in Innsbruck
In Tirol ist die Zahl der Beschwerden
geringer: "Bisher sind rund ein Dutzend Anzeigen privater Natur für den
Bezirk Innsbruck-Land eingetroffen", erklärte Nikolaus Plattner vom
Sicherheitspolizeilichen Referat der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck .
Bregenz: keine Sanktionen
Die Bezirkshauptmannschaften in
Vorarlberg wiederum fordern von angezeigten Wirten nur Stellungnahmen,
Lokalaugenscheine seien "nicht ausgeschlossen".
Auch keine Sanktionen in Eisenstadt
Die Kontrolle sei im Gesetz
nicht eindeutig festgelegt, heißt es im Bürgermeisterbüro in Eisenstadt.
Neusiedl am See spricht wiederum von einem umständlichen Kontrollverfahren.
Schwierige Beweisführung in Klagenfurt
Hohe Ansprüche an
die Gäste stellen die Ämter in Klagenfurt: Vage Beschreibungen über Verstöße
reichen nicht. Wer Anzeige erstatten will, muss sich zunächst beim Wirt
vergewissern, dass ein Strafbestand vorliegt.
St. Pölten:
Bisher ist in St. Pölten erst eine Anzeige von
einer Privatperson eingelangt. In St. Pölten werden Kontrollen im Rahmen der
gängigen Überprüfungen der Lebensmittelaufsichts- und
Bezirksverwaltungsorgane laufend durchgeführt. Eigene "Umsetzungssoldaten",
die sich ausschließlich mit dem Rauchverbot beschäftigen, würden nicht
ausgeschickt. Dafür fehle es an Kapazitäten. Im Allgemeinen sollten
Beschwerden untermauert sein, etwa mit Fotos bzw. dem genauen Zeitpunkt der
Vorfälle. Unpräzisen mündlichen Meldungen über rauchende Personen wären für
Behörden-Erhebungen womöglich zu wenig.
Erste Anzeige in Salzburg
In der Stadt Salzburg ist am Dienstag
die erste Anzeige gegen ein Kaffeehaus per Mail eingegangen. Die
Behördenorgane würden versuchen, das Gesetz sinnvoll anzuwenden, hieß es aus
dem Magistrat Salzburg. Generell würden im Land Salzburg vom zuständigen
Baurechtsamt aus Personalgründen keine "Kontrolleure" ausgeschickt. Die
Bearbeitung der Anträge der rund 250 Lokale in der Stadt Salzburg, die um
Prüfung der Zulässigkeit für eine Raumtrennung angesucht hätten, sollen erst
in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vollständig erledigt sein.
Das Gesundheitsministerium sieht die Sache anders: Die Zuständigkeiten seien klar geregelt, wurde bereits 2008 noch vor Inkrafttreten des Gesetzes betont: Laut Erläuterungen des Ressorts sind alleine die Bezirksstellen als Verwaltungs-Strafämter für die Überprüfungen von gemeldeten Vergehen und die Verhängung von Strafen zuständig. Die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate müssen demnach beim Eintreffen von Meldungen, Beschwerden oder auch Anzeigen tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten. Sie treffen auch die Entscheidung ob bei Verdachtslagen tatsächlich ein Verstoß vorliegt. |
Wie funktioniert die Beweisführung?
Was nach einer
Beschwerde passiert, ist nicht klar. Eine tatsächliche Prüfung durch die
Behörden kann praktisch nicht unmittelbar darauf folgen - die Beweisführung
wird damit erschwert.
Kontrollen in Lokalen erfolgen laut dem Gesundheitsministerium grundsätzlich erst nachdem Informationen über einen Verstoß eingelangt sind, routinemäßige Überprüfungen seien nicht vorgesehen. Über die Zulässigkeit von Raumabtrennungen bei Einraumlokalen würden die örtlichen Ämter für die Vollziehung der bau-, feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen urteilen. In der Praxis seien dies die Gemeinden und das Bundesdenkmalamt.
Rufe nach neuem Gesetz
Kaum ist das Gesetz zwei Wochen in Kraft,
werden Rufe nach einer Neuregelung laut. Salzburgs Landeshauptfrau Gabi
Burgstaller (SPÖ) machte sich zuletzt für ein totales Rauchverbot stark,
ruderte dann aber zurück. Der oberösterreichische SPÖ-Chef Erich Haider
plädiert dafür, den Wirten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sie ein
Raucher-, ein Nichtraucher- oder ein gemischtes Lokal machen wollen.
Die Vorarlberger FPÖ macht sich, wie auch freiheitliche Wirtschaftskämmerer, dafür stark, das Gesetz zunächst auszusetzen.
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) sieht sich für die derzeitige Situation nicht verantwortlich. Er habe die neue komplizierte Regelung von der Vorgängerregierung überlassen bekommen. Stöger will die Erfahrungen abwarten und keine überstürzten Entscheidungen treffen.
Demnächst soll ein Gesetz der EU die Rauchersituation regeln. Dann könnte die österreichische Lösung sowieso hinfällig sein.
Mit 1. Jänner ist in Österreich durch ein neues Tabakgesetz ein grundsätzliches Rauchverbot in Lokalen in Kraft getreten. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Wird das Rauchverbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen in der Höhe von bis zu 2.000 Euro, bei mehreren Verstößen steigt der Strafrahmen auf bis zu 10.000 Euro. Gäste, die verbotenerweise eine Zigarette anzünden, müssen bis zu 100 Euro bezahlen, Wiederholungstäter bis zu 1.000 Euro. Das Gesetz spricht von einem Rauchverbot, das grundsätzlich für alle Betriebe gilt, in denen Speisen oder Getränke verkauft werden - von Discos über Kantinen bis zu Imbiss- und Kebabständen. Kleine Lokale mit einer Verabreichungsfläche unter 50 Quadratmetern dürfen den Konsum von Tabakwaren allerdings weiterhin erlauben. Auch für größere Gaststätten gibt es eine Ausnahme: In durch Türen abgetrennten Extrazimmern ist das Rauchen weiterhin gestattet. Vorgeschrieben ist allerdings, dass mindestens 50 Prozent der Lokalfläche rauchfrei bleiben müssen. |