Für Raucher wird es immer enger. Nun wollen FPÖ und Grüne eine Nichtraucherschutz-Volksabstimmung wie in Bayern.
Die neuen Nichtraucher-Bestimmungen spalten das Land. Der Zwist ums Qualmen in der Gastronomie ruft nun die Politik auf den Plan. FPÖ und Grüne rufen unisono nach einer Befragung des Volkes nach bayrischem Vorbild – wenn auch mit völlig unterschiedlichen Zielen. FP-General Harald Vilimsky will damit erreichen, dass Wirte völlige Wahlfreiheit haben, Eva Glawischnig hingegen will ein Verbot.
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Vorstoß für Abstimmung
Die Stoßrichtung ist klar. Die
gestrige Volksabstimmung in Bayern über strenge
Nichtraucher-Schutzbestimmungen in Lokalen soll auch in Österreich
durchgeführt werden. Denn die neuen, strittigen Regeln in Österreich sind
den derzeitigen bayrischen bis ins Detail sehr ähnlich: Auch in unserem
Nachbarland besteht für Gastwirte von sehr kleinen Lokalen die Möglichkeit,
sich entweder als Raucher- oder Nichtraucher-Betrieb zu positionieren.
Über 75 Quadratmeter muss es, ähnlich wie bei uns, einen räumlich abgetrennten Bereich für Nichtraucher geben.
Es wird ernst
In Österreich könnte es jetzt ernst werden mit
einer Befragung des Volkes. Denn nicht nur politische Parteien, auch
Privatpersonen haben dem Qualm bereits den Kampf angesagt. Die Initiative
„Nicht rauchen in Lokalen“ hat bereits fast 8.000 Unterschriften gesammelt.
Diese sind nötig, um einen Antrag auf ein Volksbegehren zu stellen.
Initiator Franz Doppelhofer sagte nach den ersten Meldungen aus Bayern: „Das ist großartig und ein ganz klares Zeichen auch für Österreich. Denn wenn man sich die Umfragen bei uns anschaut, dann ist die Verteilung ähnlich wie in Bayern.“ Hat er die 8.000 Erklärungen beisammen (im Internet auf www.nichtraucheninlokalen.at zu finden), will Doppelhofer sofort im Innenministerium einen Antrag auf ein Volksbegehren stellen.
Allein die betroffene Wirtschaft zeigt sich noch zurückhaltend. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: „Nur, weil anderswo über den Nichtraucherschutz abgestimmt wird, müssen wir unser gutes Kompromissgesetz nicht gleich über den Haufen werfen.“