Mehr Befugnisse

Volksanwälte wollen ÖBB & Asfinag prüfen

22.06.2011


Kostelka (S) hat kein Verständnis für die fehlende Kontrollkompetenz.

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Die Volksanwälte wollen auch bei ausgegliederten öffentlichen Unternehmen wie ÖBB und Asfinag kontrollieren. Das machte Peter Kostelka, der rote Anwalt aus dem derzeit tätigen Trio, heute im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats klar. Angesichts der Tatsache, dass hier mit öffentlichen Mitteln und im Interesse der Allgemeinheit gewirtschaftet werden solle, seien die fehlenden Kompetenzen in dem Bereich nicht nachvollziehbar, kritisierte Kostelka.

Unterstützung von FPÖ und Grünen
Den Bürgern die Kontrolle durch die Volksanwaltschaft vorzuenthalten, sei in diesem Bereich äußerst problematisch, zumal sie ohne diesen Schutz den Rechtsabteilungen großer Unternehmen hilflos gegenüberstünden, argumentierte der Volksanwalt. Unterstützung dazu gab es von FPÖ und Grünen.

Einen bemerkenswerten Trend in ihrer Prüfkompetenz stellten die Volksanwälte fest, was das Asylwesen angeht. Die Grüne Anwältin Terezija Stoisits machte laut Parlamentskorrespondenz darauf aufmerksam, dass es in den ersten fünf Monaten des Jahres 2011 zu einem deutlichen Anstieg der Beschwerden betreffend Länge von Berufungsverfahren gekommen sei: Habe man 2010 insgesamt 312 Beschwerden verzeichnet und in zehn Prozent der Fälle einen Missstand festgestellt, sei man im ersten Halbjahr 2011 bereits bei 463 Beschwerden und 230 Missstandsfeststellungen angelangt. Dabei handle es sich fast durchwegs um Beschwerdeführer, die ihren Berufungsantrag bereits beim neu eingerichteten Asylgerichtshof gestellt hätten und jedenfalls schon länger als sechs Monate auf eine Reaktion der Behörde warteten.

Die von der ÖVP entsandte Volksanwältin Gertrude Brinek stellte fest, dass Beschwerden in Hinblick auf den Bereich Sachwalterschaft zunehmend häufiger vorkämen und die diesbezüglichen Informationsmaterialien der Volksanwaltschaft stark nachgefragt würden. Viele Bürger stellten mit Erstaunen fest, wie schnell ein Sachwalter bestellt werden könne und dass ein solcher nicht zur Bewältigung der Probleme des alltäglichen Lebens der Betroffenen beitrage. Kritik werde außerdem daran laut, dass Angehörige keine Parteistellung hätten und Kontakte zu den jeweiligen Sachwaltern häufig nicht persönlicher Natur seien.

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