Nach Nein in Schweiz

Volksbegehren gegen Minarette?

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Nach dem Schweizer Nein zu Minaretten werden auch in Österreich Stimmen für ein bundesweites Verbot laut. Die Regierung winkt ab.

Die Entscheidung der Schweizer, Minarette im ganzen Land zu verbieten, sorgt auch in Österreich für heftige Diskussionen. Gerhard Dörfler, Landeshauptmann in Kärnten, wo keine Minarette gebaut werden dürfen, ist für den Schweizer Weg: „Wir können das in Kärnten durch die Bauordnung verhindern.“ Das sei auch bundesweit eine Überlegung wert: „Wenn diese Diskussion weitergeht, muss man sich überlegen, die Bevölkerung zu befragen“, plädiert Dörfler für „ein Volksbegehren oder eine Volksabstimmung“..

Hahns Schwiegermutter kämpft für Minarett-Stopp
Auch private Initiativen melden sich zu Wort: Hannelore Schuster, Schwiegermutter von EU-Kommissar Johannes Hahn und Initiatorin der „Bürgerinitiative Dammstraße“ in Wien-Brigittenau, kämpft gegen die Errichtung von Moscheen in dicht bebautem Gebiet. Schuster: „Ich stehe für ein Volksbegehren bereit.“ Sie wünscht sich eine Unterstützung durch die FPÖ. Diese bleibt aber noch vorsichtig. Man wolle die Situation erst analysieren, so Chefideologe Herbert Kickl, „weil Volksbegehren in Österreich gerne schubladisiert werden“.

Fekter, Faymann: Verbot wäre „verfassungswidrig“
Das will auch VP-Innenministerin Maria Fekter: „Wir werden analysieren, welche Bevölkerungsteile der Schweiz wie abgestimmt haben“ heißt es aus ihrem Büro. Fest steht allerdings auch, dass dies „keine weiterführenden Konsequenzen für die österreichische Rechtlage“ bedeutet. Denn: „Die Religionsfreiheit hat Verfassungsrang.“ Ähnlich argumentiert Kanzler Werner Faymann: „Eine Einschränkung der Religionsfreiheit wäre verfassungswidrig“, heißt es aus dem Kanzleramt.

Kärnten und Vorarlberg haben bisher als einzige Bundesländer ein Minarett-Verbot auf Basis der Bauordnung durchgesetzt. Sie richtet sich gegen „Sonderbauwerke“, die nicht ins Ortsbild passen. Ein Konstrukt, das Verfassungsexperte Heinz Mayer als „typisch österreichische Lösung“ bezeichnet. Denn: „Würde sich eine Regelung explizit gegen kirchliche Einrichtungen richten, wären sie verfassungswidrig“, so Mayer: „Aber für einen Verfassungsbruch sind bestehende Gesetze zu allgemein formuliert.“

Dörfler plädiert für Gesetzesänderung
Heißt im Umkehrschluss: Ein nationaler Rechtsspruch gegen Minarette wäre in jedem Fall verfassungswidrig – ob mit oder ohne Volksabstimmung. Doch für Landeshauptmann Dörfler ist der Verfassungsrahmen (wie schon in der Ortstafelfrage) nicht in Zement gegossen: „Wenn die Menschen ein Verbot wollen, muss man eben neue rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.“

Viel Wirbel für drei bestehende Minarette in Österreich? Für Dörfler nicht. Denn die Islamisierung sei „ein schleichender Prozess.“

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