Nach Nein in Schweiz
Volksbegehren gegen Minarette?
30.11.2009
Nach dem Schweizer Nein zu Minaretten werden auch in Österreich Stimmen für ein bundesweites Verbot laut. Die Regierung winkt ab.
Die Entscheidung der Schweizer, Minarette im ganzen Land zu verbieten, sorgt auch in Österreich für heftige Diskussionen. Gerhard Dörfler, Landeshauptmann in Kärnten, wo keine Minarette gebaut werden dürfen, ist für den Schweizer Weg: „Wir können das in Kärnten durch die Bauordnung verhindern.“ Das sei auch bundesweit eine Überlegung wert: „Wenn diese Diskussion weitergeht, muss man sich überlegen, die Bevölkerung zu befragen“, plädiert Dörfler für „ein Volksbegehren oder eine Volksabstimmung“..
Hahns Schwiegermutter kämpft für Minarett-Stopp
Auch
private Initiativen melden sich zu Wort: Hannelore Schuster, Schwiegermutter
von EU-Kommissar Johannes Hahn und Initiatorin der „Bürgerinitiative
Dammstraße“ in Wien-Brigittenau, kämpft gegen die Errichtung von Moscheen in
dicht bebautem Gebiet. Schuster: „Ich stehe für ein Volksbegehren bereit.“
Sie wünscht sich eine Unterstützung durch die FPÖ. Diese bleibt aber noch
vorsichtig. Man wolle die Situation erst analysieren, so Chefideologe
Herbert Kickl, „weil Volksbegehren in Österreich gerne schubladisiert
werden“.
Fekter, Faymann: Verbot wäre „verfassungswidrig“
Das
will auch VP-Innenministerin Maria Fekter: „Wir werden analysieren, welche
Bevölkerungsteile der Schweiz wie abgestimmt haben“ heißt es aus ihrem Büro.
Fest steht allerdings auch, dass dies „keine weiterführenden Konsequenzen
für die österreichische Rechtlage“ bedeutet. Denn: „Die Religionsfreiheit
hat Verfassungsrang.“ Ähnlich argumentiert Kanzler Werner Faymann: „Eine
Einschränkung der Religionsfreiheit wäre verfassungswidrig“, heißt es aus
dem Kanzleramt.
Kärnten und Vorarlberg haben bisher als einzige Bundesländer ein Minarett-Verbot auf Basis der Bauordnung durchgesetzt. Sie richtet sich gegen „Sonderbauwerke“, die nicht ins Ortsbild passen. Ein Konstrukt, das Verfassungsexperte Heinz Mayer als „typisch österreichische Lösung“ bezeichnet. Denn: „Würde sich eine Regelung explizit gegen kirchliche Einrichtungen richten, wären sie verfassungswidrig“, so Mayer: „Aber für einen Verfassungsbruch sind bestehende Gesetze zu allgemein formuliert.“
Dörfler plädiert für Gesetzesänderung
Heißt
im Umkehrschluss: Ein nationaler Rechtsspruch gegen Minarette wäre in jedem
Fall verfassungswidrig – ob mit oder ohne Volksabstimmung. Doch für
Landeshauptmann Dörfler ist der Verfassungsrahmen (wie schon in der
Ortstafelfrage) nicht in Zement gegossen: „Wenn die Menschen ein Verbot
wollen, muss man eben neue rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.“
Viel Wirbel für drei bestehende Minarette in Österreich? Für Dörfler nicht. Denn die Islamisierung sei „ein schleichender Prozess.“