Kürzungen bei Pflegegeld und Familien wwill Vorarlberg nicht hinnehmen.
Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag ihre Bedenken gegen das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt. Die vom VfGH zu prüfenden Anfechtungen betreffen die Kürzungen bei Familienleistungen sowie die Einschnitte beim Bundespflegegeld, teilte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) nach der Regierungssitzung mit. Zu den Erfolgsaussichten meinte Sausgruber: "Das liegt in der Hand des Gerichts. Wir haben alles schon erlebt."
Juristische Begründung
Die von der Landesregierung am Dienstag beschlossenen und eingebrachten Anfechtungen umfassen 27 bzw. 19 Seiten. "Die juristische Begründung ist intensiv", meinte dazu der Landeshauptmann. Bei den neuen Regelungen zu den Familienleistungen sieht das Land insbesondere einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. So bringe etwa die Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. auf das 24. Lebensjahr eine übermäßige Belastung von Familien mit Studenten in diesem Alter. Auch in der Einschränkung der Auszahlung der 13. Familienbeihilfe glaubt das Land an eine Verletzung des Gleichheitssatzes.
Beim Bundespflegegeldgesetz - das den Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 erschwert - ortet das Land eine einseitig vom Bund vorgenommene Änderung einer Bund-Länder-Vereinbarung. "Dadurch könnte es zu finanziellen Mehrbelastungen des Landes kommen", so Sausgruber.
Weitere Anfechtungen
Neben Vorarlberg wollen auch noch Kärnten und andere Parteien und Institutionen wie Grüne, Beamtengewerkschaft, Seniorenrat und ÖH beim VfGH gegen das Sparpaket der Regierung vorgehen. Mit anderen Bundesländern koordiniert sei die Klage Vorarlbergs aber nicht, sagte Sausgruber. "Das war eine autonome Entscheidung des Landes", so der Landeshauptmann.