200.000 € Schaden?

Vorarlberger Ex-Bürgermeister vor Gericht

14.05.2024

Ernst Blum (FPÖ) muss sich wegen Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und Untreue verantworten. Schaden soll über 200.000 Euro betragen.

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© Land Vorarlberg
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Vrlbg. Der ehemalige Bürgermeister der Vorarlberger Gemeinde Fußach (Bez. Bregenz) sowie der inzwischen pensionierte Finanzleiter der Gemeinde müssen sich seit heute, Dienstag, wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie der Untreue vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Eine Prüfung durch den Landesrechnungshof hatte grobe Mängel und Misswirtschaft in der Gemeindeverwaltung aufgedeckt. Es soll ein Schaden von über 200.000 Euro entstanden sein.

Neben dem finanziellen Ausmaß der Angelegenheit nahm die Öffentlichkeit vor allem mit Kopfschütteln zur Kenntnis, dass Kontrollmechanismen offenbar über Jahre versagt hatten. Auch der Kontrollausschuss des Landtags befasste sich in der Folge mit dem Fall. Der langjährige Bürgermeister betonte vor dem Gremium, von all dem nichts gewusst zu haben. Bei einem Schuldspruch droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen 

Der ehemalige Bürgermeister brachte kurz vor Ende seiner Amtszeit im Sommer 2020 selbst eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Strafbehörde ein. Er hatte laut eigenen Angaben von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfahren. Die wesentlichen Tatvorwürfe betreffen laut Gericht den Zeitraum von 2013 bis 2020. Demnach soll eine Sonderzulage und eine fixe Überstundenabgeltung an den angeklagten Finanzabteilungsleiter ausbezahlt worden sein - zum Teil ohne Genehmigung des Gemeindevorstandes, zum Teil entgegen der vom Gemeindevorstand beschlossenen Gehaltsobergrenze. Auch der Ex-Gemeindechef soll eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro erhalten haben.

Weitere Verhandlungstermine wurden von 15. bis 17. Mai angesetzt. Geplant ist zu diesen Terminen die Einvernahme der beiden Angeklagten. Für das Beweisverfahren könnten weitere Folgetermine angesetzt werden.

Laut Landesrechnungshof hat die Gemeinde unter anderem auch millionenschwere unzulässige, risikoreiche Veranlagungen getätigt, was einen Verlust von 1,8 Mio. Euro nach sich zog. Diese werden allerdings nicht Gegenstand der jetzt anberaumten Verhandlungen sein. In der Anklage ist der Komplex um die Veranlagungen abgespalten worden.

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