Die Infrastrukturministerin präsentierte einen neuen Gesetzesentwurf.
Infrastrukturministerin Doris Bures hat einen neuerlichen Anlauf unternommen, die EU-Richtlinie zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Ein am Montag eingebrachter Entwurf sieht etwa Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und Seelsorger vor, bestätigte das Ministerium Medienberichte. Die Speicherdauer der Kommunikationsdaten orientiert sich weiter am unteren Limit von sechs Monaten.
Mit den Änderungen sei man auf Kritik während der Begutachtungsphase an den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes eingegangen, so ein Ministeriumssprecher. So sahen Journalistenvertreter das Redaktionsgeheimnis verletzt, Seelsorger und Anwälte fürchteten ebenso um vertrauliche Informationen. In einer sogenannten Robinson-Liste sollen nun die Betroffenen erfasst werden. In dem der APA vorliegenden Gesetzestext heißt es: "Das Redaktionsgeheimnis sowie sonstige in anderen Bundesgesetzen normierte Geheimhaltungsverpflichtungen (...) dürfen durch eine Auskunft über Daten gemäß den Bestimmungen in diesem Bundesgesetz nicht umgangen werden."
Tatverdacht muss nicht vorliegen
Mit der Vorratsdatenspeicherung
sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und
E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei
allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können
die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem
kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden
sollen die Daten laut einer 2006 erlassenen EU-Richtlinie zur "Verfolgung
von schweren Straftaten". Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis
15. März 2009 umsetzen sollen, was am fehlenden Konsens in der Regierung
scheiterte. Mittlerweile läuft ein Vertragsverletzungsverfahren am
Europäischen Gerichtshof.
Nun will Bures erst einmal eine Verordnungsprüfung auf europäischer Ebene im September abwarten sowie Reaktionen von Justiz- und Innenministerium einholen. So kam zuletzt von dort der Wunsch auf, den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft zu ermöglichen und Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden zu dürfen.