Ministerrat

Vorzeitige Abschreibung für Firmen fixiert

28.02.2009

Die Regierung hat festgelegt, dass Unternehmen ihre Investitionen rascher abschreiben können - Die Maßnahme kostet insgesamt 700 Mio. Euro.

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© APA/Parigger
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Ebenso wie die Verschrottungsprämie zur Ankurbelung des stotternden Neuwagen-Verkaufs hat der Ministerrat am Dienstag auch die vorzeitige Abschreibung als Investitionsanreiz zur Konjunkturbelebung beschlossen. Demnach können Firmen 2009 und 2010 neu angeschaffte bewegliche Güter rascher abschreiben. Von 2010 bis 2012 entstehen Bund, Ländern und Gemeinden dadurch in Summe rund 700 Mio. Euro Steuermindereinnahmen - In den fünf Jahren ab 2014 soll es dafür Mehreinnahmen geben. Verankert ist die vorzeitige Abschreibung im Konjunkturbelebungsgesetz von ÖVP-Finanzminister Josef Pröll.

Schneller abschreiben
Normalerweise wird die Abschreibung linear auf die Nutzungsdauer verteilt. Bei einer Maschine mit zehn Jahren angenommener Nutzung heißt das, dass ein Jahrzehnt lang jedes Jahr 10 Prozent vom Anschaffungswert abgeschrieben werden können. Die auf zwei Jahre befristete vorzeitige Abschreibung im Ausmaß von 30 Prozent schon im ersten Anschaffungsjahr stellt also einen erhöhten Investitionsanreiz dar.

Länger ist besser
Allerdings ist in den 30 Prozent auch die lineare Afa enthalten, beim Maschinen-Beispiel 20 Prozent vorzeitige und 10 Prozent lineare Afa, bei einem Computer mit 5 Jahren Nutzung wären es 10 Prozent vorzeitige und 20 Prozent lineare Afa. Die Regelung ist also umso vorteilhafter, je länger die Nutzungsdauer ist.

Ausgenommene Güter
Nicht von der Möglichkeit der vorzeitigen Afa begünstigt sind Gebäude, Pkw und Kombi (außer Fahrschul-Kfz und Kfz zur gewerblichen Personenbeförderung), Luftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter. Teilherstellungskosten sind zugelassen, zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten aber erst, sofern im Jahr 2009 begonnen wurde.

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