Asyl-Camp
Votivkirche: Volksanwalt prüft Räumung
04.01.2013
Im Mittelpunkt steht die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes.
Die Volksanwaltschaft leitet ein amtswegiges Prüfverfahren zur polizeilichen Räumung des Flüchtlingscamps im Votivpark ein. Geprüft werden sollen neben den rechtlichen Grundlagen der Aktion auch, ob das Zeltlager eine genehmigte Versammlung war, ob allfällige Verständigungspflichten seitens der Polizei verletzt wurden und ob die Polizei verhältnismäßig vorgegangen ist.
"Die Polizei hat die Volksanwaltschaft im Vorfeld nicht über den großen Polizeieinsatz informiert", so die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Terezija Stoisits. Aus diesem Grund hätten die zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft den Einsatz auch nicht beobachten können. "Wenn die Polizei mit Baggern gegen Campingzelte vorgeht, stellt sich die Frage, ob hier wirklich mit Verhältnismäßigkeit vorgegangen worden ist", so Stoisits.