Laut BZÖ-Rechnungshofsprecher Gerald Grosz beweist das die Stiftungsurkunde der Stiftung der steirischen SPÖ.
Gerald Grosz, Rechnungshofsprecher des BZÖ, wirft dem steirischen SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves vor, in Bezug auf die Stiftung seiner Landespartei nicht die Wahrheit gesagt zu haben. "Voves lügt", erklärte Grosz am Mittwoch: Die Stiftung sei nicht wie behauptet gemeinnützig, das zeige die Stiftungsurkunde. Das BZÖ vermutet, dass in der Stiftung auch Gelder der Arbeitnehmer liegen, da es "unerlaubte Verquickungen" etwa zur AK oder der BAWAG gebe.
"Nicht gemeinnützig"
Die Stiftungsurkunde beweise
"eindeutig", dass diese nicht gemeinnützig sei, sondern die SPÖ Steiermark
die Begünstigte sei. Grosz vermutet, dass durch die Stiftung Parteivermögen
an der Steuer "vorbeigespielt" wurde.
1 Mio. Euro Steuerverlust
Bei einem geschätzten Vermögen von 25
Millionen Euro und 21 Unternehmen im Stiftungsnetzwerk bedeute das, dass der
Steuerverlust etwa eine Million Euro betrage. Weiters sieht Grosz die
Stiftung "bestens dafür geeignet, illegale Parteispenden in die
Parteiorganisationen fließen zu lassen". Die SPÖ würde sich durch die
Stiftung außerdem der Kontrolle des Rechnungshofes entziehen.
Gesetzlich "unerlaubte Verquickungen"
Grosz stößt sich
auch daran, dass der Stiftungszweck mehrmals geändert worden sein soll,
unter anderem 2004. In diesem Jahr habe die "hoch verschuldete" steirische
SPÖ ihre Parteizentrale zu einem "erhöhten Preis" an die AK verkauft und sei
in eine neue Parteizentrale gezogen, deren Gebäude der BAWAG gehöre. Dort
zahle die Partei eine "minimale Miete", die über die Stiftung laufe. Grosz
ortet deshalb moralisch und möglicherweise auch gesetzlich "unerlaubte
Verquickungen" zwischen der Stiftung, der Arbeiterkammer und der BAWAG.
Dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist, will Grosz auch darin erkennen, dass die Vermögensverwaltung Fortuna Commerz angeblich Rechnungen für Wahlkampfinserate der Partei übernommen hat. Nun will man prüfen lassen, ob Voves als Landeshauptmann Aufträge an eines der 21 Stiftungsunternehmen erteilt hat.
Weiters fordert das BZÖ eine sofortige Prüfung der Stiftung durch den Rechnungshof, auch sollen "sämtliche Parteien" ihr Vermögen offenlegen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft müsse außerdem auch strafrechtliche Aspekte prüfen, meint Grosz. "Solch ein Konstrukt hat einen Zweck. Wenn ich nichts zu verbergen habe, wähle ich keine Stiftung."