Ohne Auflagen

VwGH: Uni-Doktorat für FH-Absolventen

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 Bei einschlägigem Abschluss. Zulassung ohne weitere Auflagen.

Wer ein einschlägiges Diplom- oder Masterstudium an einer Fachhochschule (FH) absolviert hat, muss ohne weitere Prüfung zu einem Doktoratsstudium an einer Universität zugelassen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Fall eines FH-Masterabsolventen entschieden, der von der Technischen Uni (TU) Wien zu Prüfungen verpflichtet wurde, berichtet die "Presse" (Montagausgabe).

Ein Absolvent des Studiums Software Engineering an der FH Oberösterreich wurde nur unter der Auflage zum Doktorat an der Fakultät für Informatik zugelassen, dass er drei Prüfungen "zur Herstellung der vollen Gleichwertigkeit" ablegt. Der Master-Absolvent wehrte sich gegen die Entscheidung mit Verweis auf eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums, wonach er ohne Auflagen zum Studium zugelassen werden müsse. Seine Berufung beim Senat blieb zunächst erfolglos, der VwGH hat dem Studenten nun recht gegeben.

Wie der VwGH festhält, dürfen Unis bei fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Diplom- oder Masterstudiengängen laut Universitätsgesetz lediglich das Doktoratsstudium um jenen Zeitraum verlängern, um den das FH-Studium kürzer ist als das an der Uni. Nur bei "anderen" gleichwertigen Studien dürfen Unis im Einzelfall zusätzlich den Nachweis der Gleichwertigkeit verlangen.
 

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