Wegen Ausschreibung für Druckerei

Wackelt jetzt auch Nachwahltermin?

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Für zeitgerechten Druck müsste auf EU-Ausschreibung verzichtet werden.

Um den Druckauftrag für die Wahlkarten für den 4. Dezember zeitgerecht erteilen zu können, müsste auf eine EU-weite Ausschreibung des Auftrags verzichtet werden. Ansonsten droht laut Juristen eine Geldstrafe – oder die neuerliche Verschiebung des Wahltermins, berichtet die „Presse“.

Sobotka will Druck der Wahlkarten an Staatsdruckerei vergeben

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will den Druck der neuen Wahlkarten an die Österreichische Staatsdruckerei (OeSD) erteilen, da „Gefahr im Verzug“ bestehe. Das sagte er bei der Pressekonferenz zur Bekanntgabe des Nachwahltermins am Montag, den 12. September, vor Journalisten.

Doch damit könnte Sobotka der Republik einen Bärendienst erweisen: Mehrere von der „Presse“ befragte Vergaberechtsexperten bezweifeln, dass beim Druck der Wahlkarten auf eine Ausschreibung berichtet werden könne. Übergangene Druckereien hätten die Möglichkeit zu klagen.

„Gefahr im Verzug“ kein im Bundesvergabegesetz bekannter Begriff

Der Innenminister will den Druckauftrag direkt an die Staatsdruckerei vergeben, weil „Gefahr im Verzug“ bestehe. Diesen Begriff kennt das Bundesvergabegesetz aber nicht. Nur wenn „dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind“, vorliegen, könne die öffentliche Hand auf eine Ausschreibung verzichten, schreibt die "Presse". Dennoch müsse mit anderen Anbietern verhandelt werden.

Doch selbst dann sei zweifelhaft, dass die Republik mit diesen Argumenten bei Gericht bestehen könnte. Denn unter „dringlichen, zwingenden Gründen“, die den Auftraggeber von einer Ausschreibung bewahren, versteht die Judikatur krasse Fälle, wie etwa Naturkatastrophen.

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