Eine bundesgesetzliche Regelung sei hier sinnvoll, zeigte sich der Stadtchef überzeugt.
Wien/Frauenkirchen. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begrüßt den Vorstoß von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), in Österreich ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum einzuführen - anstatt nur vereinzelt regional. Er habe dies bereits 2019 für ganz Wien vorgeschlagen, betonte der Bürgermeister am Mittwoch am Rande der Wiener SPÖ-Klubtagung in Frauenkirchen im Gespräch mit Medienvertretern.
"Es ist naiv zu glauben, mit einem allgemeinen Waffenverbot im öffentlichen Raum, auch nur eines der vielen katastrophalen Sicherheitsprobleme lösen zu können", meinte dazu FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer. Es sei eine übliche "reflexartige Reaktion", so der Politiker: "Immer wenn über Straftaten und über die Sicherheitslage in Österreich öffentlich viel diskutiert wird, kommt der Ruf nach strengen Waffengesetzen." Mit weiteren Verschärfungen ließe sich die Kriminalität nicht bekämpfen. "Die Entwaffnung der rechtstreuen, unbescholtenen Bürger ist eine unnötige Kriminalisierung von Waffenbesitzern.
Ludwig: "Mehr Waffen bedeuten nicht mehr Sicherheit"
"Mehr Waffen bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Unsicherheit", meinte Ludwig. Eine bundesgesetzliche Regelung sei hier sinnvoll, zeigte sich der Stadtchef überzeugt. Aktuell gibt es nur die Möglichkeit, an bestimmten Orten ein solches Verbot zu verhängen. In Wien gibt es dies derzeit am Praterstern.
Die Bestimmungen müssten klar ausgearbeitet werden. Also etwa, welche Messer etwa davon betroffen sein werden, betonte Ludwig. Ein Buttermesser wäre wohl auszunehmen, ansonsten gebe es wenige Gründe mit einem Messer durch die Stadt zu spazieren, befand er. Auch Ludwig befürwortet Ausnahmen für Jäger oder für Menschen, die etwa aus beruflichen Gründen eine Waffe mit sich führen.
Ludwig plädierte auch für eine Neudefinition bzw. Verschärfung des Waffengesetzes. Hier solle es mehr Einschränkungen beim Besitz von Schusswaffen geben, forderte er. Ludwig empfahl eine strengere Prüfung, ob die betreffende Person geeignet ist. Auch bei der Lagerung oder der Abgabe von Langwaffen seien strenger Regeln anzudenken.