Zuweisungssitzung am Mittwoch wäre Voraussetzung für Beschluss vor der Wahl.
Der Beschluss der Unterhaltsgarantie noch vor der Wahl bleibt unsicher. Denn Voraussetzung dafür, das Gesetz noch vor dem Urnengang umzusetzen, ist eine Zuweisungssitzung des Nationalrats und der hat die ÖVP noch nicht zugestimmt.
Worum es geht: Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Parteien befürwortet.
Keine Zustimmung der ÖVP
Rein technisch ist die Umsetzung noch vor dem Urnengang am 15. Oktober aber gar nicht so leicht. Denn um auf die Tagesordnung der letzten Sitzung am 12. Oktober zu kommen, muss der Antrag der SPÖ, der auch von der FPÖ und den Grünen grundsätzlich unterstützt wird und daher eine Mehrheit hätte, noch zugewiesen werden.
Die Möglichkeit dazu bietet sich bei der von den Grünen für Mittwoch einberufenen Sondersitzung zur Bildung, an die eine sogenannte Zuweisungssitzung angeschlossen werden könnte. Dafür bedürfte es aber der Einigkeit aller Fraktionen und die ÖVP hat bisher keine Zustimmung gegeben. Wie es aus dem ÖVP-Klub auf APA-Anfrage hieß, werde der Antrag noch geprüft. Es sei ja noch Zeit bis zur Sitzung am Mittwoch.
Die Reform soll unter anderem sicherstellen, dass Ergänzungsbeiträge zur Familienbeihilfe bei entsprechender Bedürftigkeit jedenfalls geleistet werden. Diese sollen mindestens 200 Euro betragen. Sichergestellt werden soll ferner, dass der Zuschuss auch während eines z.B. vom Vater angestrengten Unterhaltshöhen-Verfahrens gewährt und nicht wie bisher ausgesetzt bzw. reduziert wird.